Gericht: Tagebau Jänschwalde muss Betrieb vorerst einstellen
Der Braunkohleabbau im Tagebau Jänschwalde in Brandenburg wird vom 1. September an vorläufig gestoppt. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Freitag hervor. In dem Tagebau arbeiten laut Betriebsrat etwa 700 Menschen.
Ausgangspunkt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Grünen Liga gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für das Jahr 2019. Die Umweltschützer befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.
Sicherheitsbetrieb soll vorbereitet sein
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Leag keine Gründe vorgebracht hat, die eine Änderung der bereits getroffenen Entscheidung rechtfertigen könnten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVB) hatte am 29. August einen vorangegangenen ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach ein Stopp des Tagebaus rechtmäßig ist, wenn der Betreiber bis Ende August keine Umweltverträglichkeitsprüfung einreicht.
Für den Fall, dass es keine Fristverlängerung geben würde und der Tagebau vom 1. September an nicht weiterbetrieben werden kann, hatte die Leag vorgesorgt und auf Anordnung des Landesbergamtes mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit wird geregelt, wie das Tagebau-Areal gesichert werden muss, um Unfälle zu vermeiden. Unter anderem müssen Abraumbagger und Fördertechnik in eine Sicherheitsstellung gefahren werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass das Grundwasser in der Grube nicht unkontrolliert ansteigt, denn dadurch könnte es zu Rutschungen kommen. (dpa/bh)