Grünes Licht für Strom im Sonderangebot
Für energieintensive Betriebe und Bahnunternehmen bleibt Strom im Sonderangebot. Die EU-Kommission hat auch die Ausnahme der Großverbraucher von der geplanten Offshore-Umlage genehmigt. Entsprechende Pläne Deutschlands stünden mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, teilt die Brüsseler Behörde mit.
Die Anschlusskosten für Offshore-Windanlagen sollen in Deutschland ab 2019 nicht mehr über die allgemeinen Netzentgelte, sondern über eine Umlage finanziert werden. Wie aber schon bei den Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gibt es auch hier Ermäßigungen für energieintensives Gewerbe und den Bahnstrom. Voraussetzung ist, dass die Ermäßigungen nur Unternehmen gewährt werden, die im internationalen Handel tätig sind. Bei Bahnunternehmen – so hofft die Kommission – trügen die geringeren Stromkosten dazu bei, dass sich die Bahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern, die die Umwelt stärker belasten, behaupten kann. (wa)