Diskutierten beim BDEW-Kongress 2024 über Herkunftsnachweise (von links): Sebastian Belz, Rechtsanwalt, CMS law tax future; Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung, Stadtwerke München; Serafin von Roon, Geschäftsführer, Ffe Forschungsstelle für Energiewirtschaft und Tobias Heyen, Head of Origination Renewables, Engie Deutschland.

Diskutierten beim BDEW-Kongress 2024 über Herkunftsnachweise (von links): Sebastian Belz, Rechtsanwalt, CMS law tax future; Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung, Stadtwerke München; Serafin von Roon, Geschäftsführer, Ffe Forschungsstelle für Energiewirtschaft und Tobias Heyen, Head of Origination Renewables, Engie Deutschland.

Bild: © Julian Korb

Sind grüne Herkunftsnachweise ein Ausbau-Booster oder doch eher Greenwashing? Um diese Frage ging es in einer Diskussion beim BDEW-Kongress 2024. Das Thema hat durch die Einführung von Herkunftsnachweisen für grüne Gase und grüne Wärme an Dringlichkeit hinzugewonnen.

Serafin von Roon, Geschäftsführer der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (Ffe) wies darauf hin, dass Herkunftsnachweise vor allem dem Verbraucherschutz dienen sollen. Verbraucher könnten in Deutschland recht einfach einen Ökostromtarif wählen. Allerdings stammten die Herkunftsnachweise nur selten aus Erneuerbaren-Anlagen in Deutschland.

Zudem sind Herkunftsnachweise in den meisten Fällen von physischen Lieferungen entkoppelt. Unternehmen, die HKN erwerben, beziehen faktisch dennoch weiterhin grauen Netzstrom. "Wir erleben häufiger in Unternehmen die Befürchtung, dass der Greenwashing-Vorwurf kommt", so von Roon weiter. Es brauche daher ein System, das diesen Vorwurf entkräfte.

Die Ffe entwickelt derzeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) ein Register, das Herkunftsnachweise auch für grüne Gase und grüne Wärme zusammenfasst. Die Entwertung von Nachweisen soll hier stärker eingeschränkt sein und etwa nur innerhalb eines Bilanzkreises möglich sein. Auch soll es HKN für sogenannte kohlenstoffarme Gase geben. Ob HKN derzeit Anreize für den Erneuerbaren-Ausbau setzen, sah der Forscher kritisch. "Die Frage ist, ob die derzeitigen Preise dafür ausreichen."

Entkopplung von physischen Lieferungen

"Zum Vorwurf des Greenwashings gibt es ein pointiertes Beispiel", ergänzte Sebastian Belz, Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS law tax future. Der Jurist erinnerte daran, dass das UBA im vergangenen Jahr kurzfristig den Import von isländischen Herkunftsnachweisen ausgesetzt hatte.

Hintergrund war die mögliche doppelte Anrechnung des Ökostroms. Heimische Unternehmen hatten ausgewiesen, grünen Strom zu beziehen, was faktisch auch stimmte. Allerdings hatten die isländischen Unternehmen keine Herkunftsnachweise erworben. Das Besondere: Die Stromnetze von Deutschland und Island sind gar nicht miteinander verbunden. "Rechtswidriges Verhalten lag nicht vor", so Belz weiter. "Das Beispiel zeigt aber plakativ das Problem, wenn Herkunftsnachweise von physischen Lieferungen entkoppelt sind."

Problem Doppelvermarktungsverbot

Das kommt offenbar auch im Alltag der Energieversorger an. "Viele Kunden haben ein komisches Gefühl", sagte Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung bei den Stadtwerken München. "Dieses Produkt wird als nicht besonders glaubwürdig wahrgenommen." Aus Sicht des Stadtwerke-Chefs ist das Doppelvermarktungsverbot in Deutschland ein Problem.

Das Doppelvermarktungsverbot für EE-Anlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist. Der Großteil der EE-Anlagen befindet sich derzeit noch in der EEG-Förderung. Erst wenn sie aus der Förderung rausfallen, können HKN für sie generiert werden.

Marktliche Lösung

"Der Kern des Problems ist, dass ich deutschen Ökostrom nicht als solchen an Kunden verkaufen kann, sondern erst isländische oder norwegische Herkunftsnachweise dafür beziehen muss", so Bieberbach weiter. Das würde auch die Greenwashing-Debatte beruhigen.

"Wir müssen zwischen Privat- und Geschäftskunden unterscheiden", ergänzte Tobias Heyen, Head of Origination Renewables, Engie Deutschland. Er sah eine marktliche Lösung vor allem in grünen PPAs, die es Industrieunternehmen dank der Direktlieferungen ermöglichten, Greenwashing-Vorwürfe zu vermeiden.

Preise gegen Null

Gegen die Freigabe von Herkunftsnachweisen für EEG-geförderte Anlagen gibt es vor allem ein Argument: Der Markt würde durch die zahlreichen neuen Nachweise geflutet und es gebe keine Anreizwirkung mehr für den Erneuerbaren-Ausbau. SWM-Chef Bieberbach zeigte sich davon wenig überzeugt. "Herkunftsnachweise sind in Deutschland ohnehin nicht als Förderinstrument konzipiert, die Preise gehen bereits gegen Null."

Von Roon sprach sich im bestehenden System für eine bessere Zuordenbarkeit von Herkunftsnachweisen und Erneuerbaren-Anlagen aus. Es sollte eine stärkere räumliche und zeitliche Verbindung geben. "Dann würden auch mehr Anreize für die Technologien gesetzt, die wir für das Stromsystem brauchen." Jurist Belz forderte zudem mehr Standardisierung. Allein bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gebe es mehrere Ansätze. So könnten Emissionen orts- sowie marktbasiert bilanziert werden. (jk)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper