Strom

Haus & Grund: Bürokratie hält Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern

Hat der/die Vermieter*in eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, können Mieter*inndn den Strom kaufen, müssen sie aber nicht. Haus & Grund Hessen hält das für eine Hürde beim Klimaschutz und fordert eine Abnahmepflicht.
10.12.2021

Damit der PV-Ausbau auch auf vermieteten Immobilien vorankommt, wünschen sich verschiedene Branchenexperten weniger Bürokratie zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen.

Der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund Hessen kritisiert, dass wegen hoher bürokratischer Hürden viele für Photovoltaik-Anlagen geeignete Dächer auf Mietshäusern leer blieben. Denn Mieter*innen seien nicht verpflichtet, den Strom abzunehmen. «Weil die Abnahme des Mieterstroms nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf, laufen Vermieter*innen jährlich Gefahr, die Grundlage für die meist länger laufende Finanzierung seiner Anlage zu verlieren. Eine völlig praxisferne Regelung», sagte Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

Aktuell müssten Vermieter*innen und Mieter*innen einen separaten Vertrag abschließen, der eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten haben dürfe - mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Diese Bürokratie halte den Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern, erläuterte Ehrhardt. «Eine vertane Chance, denn die Bereitschaft ist da.»

Stromabnahme-Pflicht für Mieter*innen

 

Wegen der niedrigen Preise für Solarmodule und eines gestiegenen Umweltbewusstseins hätten 2020 Eigentümer in Deutschland doppelt so viele Anlagen auf ihrem Haus installiert wie im Jahr zuvor - aber eben nur auf ihrem privat genutzten. «Nur die Motivation, dass sich solche - in der Anschaffung teure - Anlagen rechnen, kann Eigentümer*innen flächendeckend dazu veranlassen, sich für die Installation zu entscheiden», so Ehrhardt.

Er schlägt daher eine Abnahmepflicht für Mieter*innen vor. Sie sollen demnach für den gesamten verbrauchten Strom nur maximal 90 Prozent des ortsüblichen Preises zahlen. Die Vermieter*innen könnten den verbrauchten Strom über die Betriebskosten abrechnen. «Wir wissen auch, dass dieser Weg aktuell noch nicht mit der Wahlfreiheit des Energieversorgers vereinbar ist», schränkte Ehrhardt ein. «Aber hier gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen - und wenn Europa neue Wege im Klimaschutz gehen möchte, kann die neue Bundesregierung doch einen guten Weg zeigen, wie europaweit brachliegende Dachflächen sinnvoll genutzt werden können.»

Strompreis müsste günstiger sein

Der Landesverband Hessen des Deutschen Mieterbundes würde den Vorschlag von Haus & Grund Hessen im Sinne des Klimaschutzes begrüßen, wenn sichergestellt sei, dass der Strompreis für Mieter*innen tatsächlich günstiger sei als der ortsübliche Preis, sagte Verbandsdirektorin Eva-Maria Winckelmann. «Es müsste genau definiert sein, was der ortsübliche Preis ist. Die Mieter*innen müsste genau wissen, worauf er sich einlässt», betonte sie.

Zudem sei auch der Abbau bürokratischer Hürden für Mieter*innen wünschenswert, die ihrerseits eine Photovoltaik-Anlage etwa am Balkon installieren wollten. «Damit sind leider viele Vermieter nicht einverstanden», monierte Winckelmann. (dpa/lm)