Diskutierten engagiert zum Mieterschutz beim VKU (v.l.n.r): Lorenz Gösta Beutin (Linke), Fabian Schmitz-Grethlein (VKU, Moderator), Carsten Müller (CDU), Julia Verlinden (Grüne), Klaus Mindrup (SPD)

Diskutierten engagiert zum Mieterschutz beim VKU (v.l.n.r): Lorenz Gösta Beutin (Linke), Fabian Schmitz-Grethlein (VKU, Moderator), Carsten Müller (CDU), Julia Verlinden (Grüne), Klaus Mindrup (SPD)

© Hans-Christoph Neidlein

Nachbesserungen am Mieterstromgesetz forderten unisono Bundestagsabgeordnete sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bei einem Parlamentarischen Abend am Dienstag in Berlin. „Wir begrüßen die Förderung des Mieterstroms, doch sollte das Gesetz auf seine Praxistauglichkeit überprüft werden“, unterstrich Michael Wübbels, stellvertretender VKU-Hauptgeschäftsführer.

„Es ist zu diskutieren, welchen Effekt das Mieterstromgesetz tatsächlich hat“, fordert der VKU. Denn die bisherigen Anmeldezahlen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) verdeutlichten, dass das Gesetz noch nicht die erhofften Impulse gegeben habe. Laut BNetzA sind bisher erst Solarstromanlagen mit einer Leistung von drei Megawatt durch das Mieterstromgesetz gefördert worden. Da ist noch viel Luft nach oben, denn die jährliche Deckelung liegt derzeit bei 500 Megawatt.

Deckelung des Mieterstromtarifs streichen

Als unnötige Hürde sieht der VKU auch die Deckelung des Mieterstromtarifs durch den Gesetzgeber an. Gemäß § 42a EnWG darf Mieterstrom nicht mehr als 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs kosten. „Diese Preisobergrenze verhindert vielenorts Mieterstromprojekte“, so Wübbels. Denn es gebe Versorgungsgebiete, in denen der Grundversorgungstarif so niedrig ist, dass Mieterstromprojekte mit diesem Deckel nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können.

Zudem sei der Bezug von Mieterstrom ja freiwillig und ein ausreichender Verbraucherschutz sei durch eine einjährige Laufzeit sowie die Trennung vom Mietraumvertrag gewährleistet, so Wübbels. Unterstützt wird diese Forderung von Julia Verlinden, der energiepolitischen Sprecherin der Bündnisgrünen. „Die Streichung dieser Regelung würde auch zum Bürokratieabbau beitragen“, unterstrich sie.

Quartiere und Gewerbebetriebe einbeziehen

Ebenso wie der VKU spricht sich Verlinden auch für die Einbeziehung von Quartieren und Gewerbebetrieben in die Förderung des Mieterstromgesetzes aus. Unterstützt wird eine solche Erweiterung auch von Carsten Müller, Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU. Lorenz Gösta Beutin, Klima- und energiepolitischer Sprecher der Linken im Bundestag sprach sich dezidiert für eine Einbeziehung von Schulen und Krankenhäusern in geförderte Mieterstromprojekte aus. Eine Streichung der 90 Prozent Tarifregelung sieht er allerdings aus sozialpolitischen Gründen skeptisch.

Doch baut Beutin ebenso wie die anderen Parlamentarier auf die Vorlage eines angekündigten Monitoringberichts durch das Bundeswirtschaftsministerium, um Nachbesserungen faktenorientiert angehen zu können. Unisono sprachen sich die Abgeordneten zudem wie der VKU dafür aus, Mieterstrom auch bei größeren Projekten von der Gewerbesteuerpflicht auszunehmen. Flankiert werden sollte dies von einer Reform der Entgelte und Umlagensystematik noch in dieser Legislaturperiode, fordert der VKU. „Damit lokal erzeugter Strom vor Ort möglichst universell eingesetzt werden kann, darf Strom nicht länger überproportional mit den Kosten der Energiewende belastet werden“, unterstrich Wübbels. Die Kosten müssten fair auf die Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Industrie verteilt werden.

Faire Netzfinanzierung gewährleisten

Zudem müssten Kunden, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen, in gleicher Weise an der Finanzierung des Netzes beteiligt werden, wie Kunden, die vollständig über das Netz der allgemeinen Versorgung beliefert werden. Deshalb sollte der hohe Fixkostenanteil des Netzes durch einen „angemessenen Grundpreisanteil“ abgedeckt werden, fordert der VKU. (hcn)

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