Die Ausregelung des Stromnetzes wird durch das Mischpreisverfahren im Regelenergiemarkt voraussichtlich volkswirtschaftlich teurer. Dies wird ersichtlich, wenn man die zweieinhalb Monate 2018 unter diesem System aufs Gesamtjahr skaliert und vergleicht.

Die Ausregelung des Stromnetzes wird durch das Mischpreisverfahren im Regelenergiemarkt voraussichtlich volkswirtschaftlich teurer. Dies wird ersichtlich, wenn man die zweieinhalb Monate 2018 unter diesem System aufs Gesamtjahr skaliert und vergleicht.

Grafik: © MVV

Die Einführung des Mischpreisverfahrens in den Segmenten Sekundär- und Minutenreserveleistung (SRL und MRL) hat die Ausregelung des deutschen Stromnetzes "voraussichtlich" verteuert. Zu dieser Einschätzung gelangt MVV in einem Gastbeitrag in der ZfK-Druckausgabe, die am Mittwoch erschien (Seite 27, nur im Abo erhältlich; hier). Zudem, beklagt das Mannheimer Versorgungsunternehmen, habe die Gewichtung des gebotenen Arbeitspreises in der Zuschlagreihenfolge energiewende-kompatible Technologien mit hohen Grenzkosten – wie Power-to-Heat- und Biogasanlagen sowie Notstromaggregate – weitgehend aus dem Regelenergiemarkt verdrängt und das vorherige konventionelle Oligopol dort wiederhergestellt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestreitet dies.

Das Mischpreisverfahren hätte laut Martin Friedrich von MVV 2018 die Kosten der SRL und der MRL "voraussichtlich" auf 278 Mio. Euro getrieben, wäre es schon an Neujahr 2018 eingeführt worden. Der Leiter Dezentrale Vermarktung beim größten kommunalen Erneuerbaren-Direktvermarkter hat dazu die Leistungs- und Arbeitspreise seit der Einführung des Mischsystems Mitte Oktober bis zum Jahreswechsel auf 365 Tage skaliert.

Im alten System wäre Belastung wohl weiter gesunken

Hätte die alte Zuschlagreihenfolge gemäß dem gebotenen Leistungspreis bis Ende 2018 gegolten, wären die Kosten demnach, so die Annahme, weiter auf 218 Mio. Euro gesunken. Seit 2013, als SRL und MRL zusammengenommen 765 Mio. Euro kosteten, ist die Belastung für Vertriebe und Netznutzer bis 2017 stetig auf 258 Mio. Euro zusammengeschrumpft, so eine Erhebung von MVV aus Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber.

Die BNetzA hatte das Mischpreisverfahren vergangenen Februar angeordnet und nach einem aufschiebenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das vom Marktteilnehmer Next Kraftwerke angestrengt worden war, am 15. Oktober dauerhaft eingeführt. Ziel war es, astronomische Arbeitspreise zu vermeiden, die vom alten reinen Leistungspreissystem begünstigt worden waren. Damals konnten Regelenergiemarkt-Teilnehmer leicht unter Vertrag kommen, in einem der Vier-Stunden-Zeiträume Stromerzeugung auf Abruf vorzuhalten, wenn sie nur null Euro pro MW boten. Und so boten manche Marktakteure seit Jahren null Euro Leistungspreis und gleichzeitig fünfstellige Arbeitspreise – für die geringe Chance, in den bezuschlagten vier Stunden tatsächlich einmal 15 Minuten oder ein Vielfaches davon abgerufen zu bekommen.

Die Reformvorschläge von MVV

Am 17. Oktober 2017 schaffte es einer davon: Er bekam für den Mondpreis von 77.777 Euro pro MWh und einen Leistungspreis null den Zuschlag über 250 MW Erzeugungsleistung für eine halbe Stunde. Und nahm 9,6 Mio. Euro ein. Martin Friedrich erkennt an, dass das Ziel des Regulierers, solches marktbasiert zu verhindern, mit der Einführung des Mischpreisverfahrens erreicht worden sei. In der ZfK-Druckausgabe empfiehlt er alternativ zwei Weiterentwicklungen am Preisfindungssystem, damit der Regelenergiemarkt wieder energiewende-kompatibler werde:

  • eine geringere Gewichtung des Arbeitspreises oder
  • eine zweite Ausschreibungstranche mit "Energiewende-Anlagen".

Next: Neuerdings mehr kritische Netzsituationen

Next Kraftwerke hatte dieser Tage ähnliche Kritik an dem Mischpreisverfahren geübt. Seit dessen Einführung hätten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in 33 Viertelstunden mehr als 80 Prozent der ausgeschriebenen Regelleistung auch abrufen müssen, um das Stromnetz stabil zu halten. Zuvor im Jahr 2018 sei dies nie vorgekommen. Den Grund dafür sieht Next-Chef Hendrik Sämisch darin, dass es die Bilanzkreisinhaber im Mischpreisverfahren billiger komme, Ausgleichsenergie für unterdeckte Bilanzkreise zu zahlen, als die Bilanzkreise im Intraday-Handel glattzustellen.

Laut MVV war Ausgleichsenergie 2018 während des Mischpreisverfahrens 19 Euro pro MWh teurer als der zeitgleiche Spotpreis. Im selben Jahr während des Leistungspreisverfahrens habe der Preisabstand, der ja Strafcharakter haben soll, noch 36 Euro pro MWh betragen.

Die BNetzA sieht keinen Änderungsbedarf. Der Regelenergiemarkt sei technologieneutral, ließ die Behörde die ZfK wissen. (geo)

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