Strom

MVV rüstet sich für Windkraft nach dem EEG

An Silvester 2020 fallen die ersten 4000 MW Windrad aus der gesetzlichen Förderung. Der große Erneuerbaren-Direktvermarkter MVV Energie feilt daher an "Anschlussprodukten" für betroffene Anlagenbetreiber.
04.07.2018

Das Windrad auf dem 70 Meter hohen Münchner Müllberg im Stadtteil Fröttmaning ist bereits 1999 errichtet worden. Es fällt damit Ende 2020 aus der gesetzlichen Förderung. Es erzeugt jährlich bei durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten von 5,3 bis 5,6 Meter pro Sekunde 1,8 Mio. kWh Strom, der von den Stadtwerken München vermarktet wird. Im Hintergrund ist die Allianz-Arena zu erkennen.

MVV Energie entwickelt derzeit nach eigenen Angaben zwei Produkte für Windanlagen-Betreiber, deren Objekte von Ende 2020 an aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen. Dies teilte der größte kommunale Windkraft-Direktvermarkter Deutschlands am Dienstag mit. Anfang diesen Jahres hatten die Mannheimer 4400 MW Windstromleistung unter Vertrag, so die damalige ZfK-Erhebung. Nur die staatliche Statkraft war insoweit größer, mit 8815 MW.

Die kommende Herausforderung für die Anlagenbetreiber ist, dass ihnen rund zwei Drittel der Einnahmen wegbrechen werden, so MVV Energie. Nur ein Drittel entspricht dem Großhandelspreis von Strom. "Ohne zusätzliche Erlöse rechnet sich ein Weiterbetrieb aus heutiger Sicht nicht", meint MVV-Trading-Chef Stefan Sewckow.

Festpreis oder Vermarktung als Grünstrom

In Entwicklung ist daher in Mannheim erstens ein Festpreisprodukt. Darin bekommt der Anlagenbetreiber für den Strom, den dann der MVV-Konzern vermarktet, einen festen Abnahmepreis. Dieser orientiert sich am Terminmarkt-Niveau bei Vertragsabschluss.

Die zweite Möglichkeit: die Vermarktung als Grünstrom. Dies sei aber, behauptet Sewckow, wegen des Doppelvermarktungsverbots "nicht möglich". "Zertifizierten Grünstrom gibt es zurzeit praktisch nur aus dem Ausland. Auch in Deutschland ist ein Markt dafür vorhanden."

Diese Auslegung des Doppelvermarktungsverbots trifft sicherlich auf geförderte Anlagen weitgehend zu, egal, ob mit festem kWh-Satz oder über die Marktprämie. Wobei auch hier eine Vermarktung als Regionalstrom im 50-Kilometer-Umkreis seit Jahren zulässig wäre.

Bis 2025 werden 16.000 MW weniger gefördert

Aber gerade wenn die Förderung einer Anlage nach gut 20 Jahren ausläuft, lässt sich ihr Strom in "sonstiger Direktvermarktung" als Grünstrom verkaufen und auch kennzeichnen – sofern der Verkäufer richtig am Herkunftsnachweis-Verfahren teilnimmt. Der Markt für die "sonstige Direktvermarktung" wächst allein bei Windkraft durch den Wegfall der EEG-Subventionen pro Inbetriebnahmejahr Ende 2020 um bis zu 4000 MW und bis 2025 um bis zu 16.000 MW – sofern die Windräder dann jeweils weiterbetrieben werden. (geo)