Strom

Neue Standards für naturverträgliche PV

NABU und BSW haben gemeinsam Kriterien für die Vereinbarkeit von PV-Ausbau und Naturschutz festgelegt. Dabei kommt es wesentlich auf die Standortwahl und den Anlagenaufbau an.
05.05.2021

PV-Anlagen können neue Lebensräume für Kleintiere und Insekten schaffen. Wie das am besten geht, zeigt ein neuer Leitfaden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) verschiedene Mindestkriterien für den naturverträglichen Ausbau von Solar-Freiflächenanlagen erarbeitet. Werden diese Maßnahmen von Projektieren entsprechend umgesetzt, können Flora und Fauna sogar vom Solarfarming profitieren.

So könnte durch die gezielte Anpflanzung von einheimischen Pflanzenarten zwischen den Modulreihen oder am Rande der Fläche neue Lebensräume für Klein- und Kleinsttiere geschaffen werden. Durch die regelmäßige Anlagenwartung werde eine gleichzeitige Verbuschung vermieden, was wiederum Nistplätze für bodenbrütenden Vögeln und Offenlandhabitate ermöglicht.

Maximal fünf Prozent Gesamtversiegelung

Die Voraussetzungen hierfür können bereits bei der Auswahl des Standortes geschaffen werden. So sollten laut den Kriterien der Bundesverbände möglichst Flächen in räumlicher Nähe mit Verkehrsstraßen oder Konversionsflächen genutzt werden oder Flächen mit hohem Versiegelungs- oder Kontaminationsgrad sowie ehemalige Landwirtschaftsflächen. 

Wird dann eine PV-Freiflächenanlage errichtet, sollten laut BSW und NABU maximal fünf Prozent der Fläche inklusive aller Gebäudeteile versiegelt werden. Zudem sollten die Installation der Modulreihen so gewählt werden, dass eine ausreichende Versickerung von Niederschlag sichergestellt wird und vor allem große Säuger, wie Rotwild weiterhin Querungsmöglichkeiten haben. Hierfür sollten die Korridore nicht direkt an einer Straße oder einem Schienenweg enden.

Naturschutzverbände frühzeitig einbinden

Auch Kleinsäugern sollte durch die Einzäunung der Anlage keine Barrieren in den Weg gelegt werden. So sollte der Zaun mindestens eine Bodenabstand von 20 Zentimetern aufweisen oder eine ausreichende Maschengröße im bodennahen Bereich gewählt werden. Außerhalb der Einzäunung könnte ein standortabhängiger circa drei Meter breiter Grünstreifen mit naturnah gestaltetem Heckenbewuchs aus einheimischen Arten als Biotop und Sichtschutz dienen. Neben Hecken, können auch Steinhaufen, Rohbodenstellen oder Totholz im Anlagenbereich neue Lebensräume für Eidechsen, Kreuzkröten und diverse Insekten bieten.

Für Unterstützung bei der naturverträglichen Planung und Umsetzung der Freiflächenanlage sorgen örtliche Naturschutzverbände. Sie kennen die Region und die einzelnen Anforderungen an den Natur- und Artenschutz. So können sie dazu beitragen, den Solarpark langfristrig nachhaltig zu gestalten. (lm)