Strom

Neue Vorgaben für den Netzanschluss

Kraftwerksbauer müssen Frequenzstabilität ihrer Anlagen nachweisen, berichtet der TÜV Rheinland.
26.04.2019

Auch bei zwei Hertz Frequenzschwankung im Stromnetz dürfen die Kraftwerke nicht aussteigen.

Statt weniger große Kraftwerke, die konstant Mengen ins Netz liefern, ist das Netz mittlerweile mit vielen dezentralen Kraftwerken verbunden. Dadurch wurde es nötig, die technische Regel VDE-AR-N-4110 zu ändern, die zum Wochenende novelliert in Kraft tritt. Darauf weist der TÜV Rheinland hin, der Zertifizierungen nach den neuen Vorgaben anbietet.

Zwei Hertz Schwankung darf kein Problem sein

„Hersteller von Erzeugungseinheiten müssen eine Bescheinigung vorlegen, dass ihre Einheiten schwerwiegende Frequenzänderungsraten durchlaufen können“, erklärt Alf Assenkamp, Teamleiter für Netzanschluss beim TÜV Rheinland. Alle Erzeugungseinheiten, die für das Mittel- oder Hochspannungsnetz zertifiziert werden sollen, benötigen diese Erklärung. Darin bestätigt der Hersteller, dass die Anlage Frequenzschwankungen aus dem Stromnetz von zwei Hertz ohne Netztrennung verkraften kann.

Des Weiteren betrifft Anlagen-Errichter von individuell ausgelegten Anlagen, wie beispielsweise speziell geografisch ausgerichtete Wasserkraftwerke, eine weitere Änderung. Jede dieser Anlagen muss einzeln zertifiziert werden. Für das Anlagenzertifikat im Einzelnachweisverfahren sei ein Monitoring verpflichtend, berichtet Assenkamp. Über fünf Jahre müsse ein Störschreiber installiert werden, um eventuelle Störungen aufzuzeichnen. (wa)