Strom

Neues Berechnungsmodell soll mehr Windkraftflächen schaffen

Die Stiftung Klimaneutralität hat einen Vorschlag erarbeitet, wie mehr Flächen für Windkraftanlagen geschaffen werden können. Dabei sollen die individuellen Gegebenheiten in den Kommunen berücksichtigt werden.
28.01.2021

Der Windkraftausbau steht und fällt mit den verfügbaren Flächen, nun gibt es einen neuen Ansatz, wie mehr davon geschafffen werden können.

Im EEG 2021 ist zwar ein Bund-Länder-Koordinierungsmechanismus vorgesehen, um die Ausweisung von Windkraftflächen zu kontrollieren. Experten geht das jedoch nicht weit genug, sie fordern vielfach eine Pflicht, dass zwei Prozent der jeweiligen Landes- und Gemeindeflächen für die Windkraft ausgewiesen werden.

Die Stiftung Klimaneutralität schlägt nun die Bestimmung eines „Windenergie-Beitragswerts“ vor, um den Ausbau voranzutreiben und gleichzeitig die individuellen Gegebenheiten in den Kommunen zu berücksichtigten. Denn es gibt dicht und dünn besiedelte Gemeinden und überall weht der Wind unterschiedlich stark.

Zunächst Flächen ausschließen

Zunächst soll nach einheitlichen Regeln und auf der Basis behördlich verfügbarer Geoinfor­ma­tionen für jede der 11.000 Gemeinden in Deutschland ermittelt, welche Flächen nicht für Wind­energieanlagen in Frage kommen. Dabei werden nur solche Flächen ausgeschlossen, die bun­des­weit einheitlich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Windenergienutzung verwehrt blei­ben, etwa Siedlungsflächen mit Wohnnutzung, Naturschutzgebiete, National­parke und die Kernzonen von Biosphärenreservaten.

Eine von der Stiftung Klimaneutralität beauftragte Ana­lyse des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) zeigt, dass die Summe aller nach den einheitlichen Kriterien bestimmten Ausschluss­flächen etwa 57 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik beträgt. Entsprechend ergibt sich eine Netto-Restfläche von etwa 43 Prozent.

Windhöffigkeit wird berücksichtigt

In einemzweiten Schritt soll für jede Gemeinde die Restfläche ermittelt, die sich aus der Dif­ferenz zwischen Gemeindefläche und rechnerischer Ausschlussfläche ergibt. Von dieser Rest­fläche müssen die Gemeinden der Windenergienutzung einen Anteil verfügbar machen, der in Summe den erforderlichen zwei Prozent der Gesamtfläche entspricht. Dazu sind von der gesam­ten Restfläche durchschnittlich knapp 5 Prozent erforderlich.

Im dritten Schritt soll für jede Gemeinde aus der rechnerischen Restfläche der „Windener­gie-Beitragswert“ als Flächengröße bestimmt werden. Dabei wird neben der oben genannten Aus­gangsgröße die Windhöffigkeit im jeweiligen Bundesland berücksichtigt. Der Windener­gie-Beitrags­wert in Gemeinden mit viel Wind soll größer sein als in Gemeinden mit wenig Wind. In der Summe entsprechen die Windenergie-Beitragswerte aller Gemeinden zwei Prozent der Gesamt­fläche Deutschlands. Welche konkreten Flächen die Gemeinden, Regionen oder Länder tat­sächlich für die Windenergienutzung ausweisen, bleibt wie bisher den örtlichen Planungsträ­gern vorbehalten.

Anreize statt Pflicht

Es soll keine Pflicht geben, Konzentrationszonen für die Windenergie zu planen und auszuweisen. Doch nur solche Konzentrationszonenplanungen, die mindestens dem Windenergie-Beitragswert entsprechen, entfalten eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich. Hierdurch wird ein positiver Anreiz geschaffen, der Windenergie ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen. (lm)