Neues Berechnungsmodell soll mehr Windkraftflächen schaffen
Im EEG 2021 ist zwar ein Bund-Länder-Koordinierungsmechanismus vorgesehen, um die Ausweisung von Windkraftflächen zu kontrollieren. Experten geht das jedoch nicht weit genug, sie fordern vielfach eine Pflicht, dass zwei Prozent der jeweiligen Landes- und Gemeindeflächen für die Windkraft ausgewiesen werden.
Die Stiftung Klimaneutralität schlägt nun die Bestimmung eines „Windenergie-Beitragswerts“ vor, um den Ausbau voranzutreiben und gleichzeitig die individuellen Gegebenheiten in den Kommunen zu berücksichtigten. Denn es gibt dicht und dünn besiedelte Gemeinden und überall weht der Wind unterschiedlich stark.
Zunächst Flächen ausschließen
Zunächst soll nach einheitlichen Regeln und auf der Basis behördlich verfügbarer Geoinformationen für jede der 11.000 Gemeinden in Deutschland ermittelt, welche Flächen nicht für Windenergieanlagen in Frage kommen. Dabei werden nur solche Flächen ausgeschlossen, die bundesweit einheitlich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Windenergienutzung verwehrt bleiben, etwa Siedlungsflächen mit Wohnnutzung, Naturschutzgebiete, Nationalparke und die Kernzonen von Biosphärenreservaten.
Eine von der Stiftung Klimaneutralität beauftragte Analyse des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) zeigt, dass die Summe aller nach den einheitlichen Kriterien bestimmten Ausschlussflächen etwa 57 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik beträgt. Entsprechend ergibt sich eine Netto-Restfläche von etwa 43 Prozent.
Windhöffigkeit wird berücksichtigt
In einemzweiten Schritt soll für jede Gemeinde die Restfläche ermittelt, die sich aus der Differenz zwischen Gemeindefläche und rechnerischer Ausschlussfläche ergibt. Von dieser Restfläche müssen die Gemeinden der Windenergienutzung einen Anteil verfügbar machen, der in Summe den erforderlichen zwei Prozent der Gesamtfläche entspricht. Dazu sind von der gesamten Restfläche durchschnittlich knapp 5 Prozent erforderlich.
Im dritten Schritt soll für jede Gemeinde aus der rechnerischen Restfläche der „Windenergie-Beitragswert“ als Flächengröße bestimmt werden. Dabei wird neben der oben genannten Ausgangsgröße die Windhöffigkeit im jeweiligen Bundesland berücksichtigt. Der Windenergie-Beitragswert in Gemeinden mit viel Wind soll größer sein als in Gemeinden mit wenig Wind. In der Summe entsprechen die Windenergie-Beitragswerte aller Gemeinden zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands. Welche konkreten Flächen die Gemeinden, Regionen oder Länder tatsächlich für die Windenergienutzung ausweisen, bleibt wie bisher den örtlichen Planungsträgern vorbehalten.
Anreize statt Pflicht
Es soll keine Pflicht geben, Konzentrationszonen für die Windenergie zu planen und auszuweisen. Doch nur solche Konzentrationszonenplanungen, die mindestens dem Windenergie-Beitragswert entsprechen, entfalten eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich. Hierdurch wird ein positiver Anreiz geschaffen, der Windenergie ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen. (lm)