Um Kunden zu einem Wechsel zu motivieren, werben viele Stromanbieter mit Neukundenboni. Wie hoch diese ausfallen und ob deren Auszahlung von anderen Kriterien abhängt, ist nicht immer transparent.

Um Kunden zu einem Wechsel zu motivieren, werben viele Stromanbieter mit Neukundenboni. Wie hoch diese ausfallen und ob deren Auszahlung von anderen Kriterien abhängt, ist nicht immer transparent.

Bild: © Sara Hegewald/Pixelio

Das  Vergleichsportal Verivox  hat eingewilligt, Neukundenboni, deren Höhe vom Jahresverbrauch abhängt, künftig für Verbraucher besser kenntlich zu machen. Verivox reagiert damit auf eine Abmahnung des Marktwächter Energie im Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Laut VZBV hatte das Vergleichsportal die Kopplung der tatsächlichen Bonihöhe an den Jahresverbrauch im Falle des Tarifs "FairStromOnline" der FairEnergie GmbH nicht transparent gemacht. Stattdessen wurde ein fixer Betrag angezeigt. Der VZBV spricht von einer irreführenden Praxis.

Tarife mit einem Bonus für Neukunden erscheinen bei einem Wechsel des Stromanbieters oft besonders günstig. Bei Vergleichsportalen mindern sie den jährlichen Gesamtpreis und werden deshalb einen besseren Platz im Ranking erreichen. Auch der Tarif „FairStromOnline“ bietet Kunden einen solchen Bonus. Dass er tatsächlich verbrauchsabhängig ist und dadurch niedriger ausfallen kann als angezeigt, erfuhren Verbraucher laut VZBV erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Tarif. Mögliche Einschränkungen für die Auszahlung eines Bonus müssen aber laut Gesetz leicht zugänglich sein.

VZBV: "Wichtige Information war nicht mehr leicht zugänglich"

Nach Ansicht des VZBV war die Information für Verbraucher nicht leicht genug zu finden. "Wenn wichtige Informationen zu möglichen Einschränkungen eines Bonus erst in den AGB zu finden sind, ist das eben nicht mehr leicht zugänglich", Marie Barz, Referentin Recht beim Marktwächter Energie. In der Bestellmaske des Vergleichsportals bekam der Verbraucher keinen Hinweis darauf, dass der Bonus verbrauchsabhängig berechnet wird. In den AGB, die der Verbraucher während des Bestellvorgangs aufrufen konnte, war der Hinweis zwar zu finden - das ist aber ohne weitere Information in der Bestellmaske nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. 

Verivox: Direkter Hinweis in der Ergebnisliste

Verbrauchern sei bereits vor der Überarbeitung der Darstellung der korrekte Bonus für den angegebenen Verbrauch angezeigt worden, entgegnet ein Verivox-Sprecher auf ZfK-Anfrage. "Ändern sich die Angaben später, können sich selbstverständlich auch die Preisbestandteile ändern. Gern weisen wir noch einmal gesondert darauf hin, wenn ein Bonus verbrauchsabhängig ist – und zwar direkt in der Ergebnisliste", erklärt der Sprecher. Die Tarife und Preise bezögen sich immer auf die Sucheingaben, die der Verbraucher gemacht habe. "Wenn Verbraucher Tarife und Preise für 4.000 Kllowattstunden suchen, erhalten sie die entsprechenden Ergebnisse", teilt Verivox mit. Änderten sich später die Angaben, änderten sich natürlich auch die Preise. (hoe)

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