EVO hat 2017 eine rund 11 000 Quadratmeter große Freiflächen-Anlage auf der Deponie bei Schlüchtern-Hohenzell gebaut.

EVO hat 2017 eine rund 11 000 Quadratmeter große Freiflächen-Anlage auf der Deponie bei Schlüchtern-Hohenzell gebaut.

Bild: © EVO

Die Bundesländer können seit 2017 sogenannte benachteiligte Gebiete, Grün- und Ackerflächen mit unterdurchschnittlichem Ertrag, für den PV-Ausbau freigeben, so die Regelung im EEG. Nachdem einige Bundesländer, darunter Bayern, das Saarland oder auch Rheinland-Pfalz, die Länderöffnungsklausel bereits nutzen, folgt nun Nordrhein-Westfalen.

Die Landesregierung hat vor wenigen Tagen beschlossen, die förderfähige Flächenkulisse für den PV-Ausbau zu erweitern. Damit können pro Jahr bis zu 300 MW an neu installierter Solarleistung über das EEG gefördert werden. Projektierer können bereits an der nächsten Ausschreibung der BNetzA im November teilnehmen.

Pro Jahr 400 Hektar für PV

Die Fläche der benachteiligten Gebiete umfasst in Nordrhein-Westfalen 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Pro Jahr könnten bis zu 400 Hektar für den PV-Ausbau genutzt werden. Insgesmat  (lm)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper