NRW erweitert Flächenkulisse für Solar
Die Bundesländer können seit 2017 sogenannte benachteiligte Gebiete, Grün- und Ackerflächen mit unterdurchschnittlichem Ertrag, für den PV-Ausbau freigeben, so die Regelung im EEG. Nachdem einige Bundesländer, darunter Bayern, das Saarland oder auch Rheinland-Pfalz, die Länderöffnungsklausel bereits nutzen, folgt nun Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung hat vor wenigen Tagen beschlossen, die förderfähige Flächenkulisse für den PV-Ausbau zu erweitern. Damit können pro Jahr bis zu 300 MW an neu installierter Solarleistung über das EEG gefördert werden. Projektierer können bereits an der nächsten Ausschreibung der BNetzA im November teilnehmen.
Pro Jahr 400 Hektar für PV
Die Fläche der benachteiligten Gebiete umfasst in Nordrhein-Westfalen 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Pro Jahr könnten bis zu 400 Hektar für den PV-Ausbau genutzt werden. Insgesmat (lm)