Debatte um Herkunftsnachweise: Sollen Gebühren rauf oder runter?
Je mehr Erneuerbaren-Anlagen aus der EEG-Förderung fallen, desto wichtiger dürften in Deutschland Herkunfts- und Regionalnachweise werden. Die Gebührenverordnung für derlei Zertifikate will das Bundeswirtschaftsministerium reformieren — und die Gebühren für Herkunftsnachweise von Solaranlagen teils deutlich erhöhen. Die Verordnung soll am 1. Oktober in Kraft treten.
In einer Stellungnahme übt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) Kritik. Er fordert wirtschaftlich attraktivere Bedigungen für Herkunftsnachweise (HKN) kleinerer Solaranlagen. So sollten die Gebühren für sie gesenkt und das Pooling verschiedener Solaranlagen in einem Konto ermöglicht werden.
BSW: Entwurf verschärft Situation
Der BSW hält seit längerem die HKN-Gebühren für Photovoltaik-Betreiber für unverhältnismäßig. Der aktuellen Registrierungsgebühr von mindestens 50 Euro pro Solaranlage und der jährlichen Kontoführungsgebühr von ebenso 50 Euro bei kleinen Anlagen stünden deutlich geringere Einnahmen aus dem Verkauf der Nachweise gegenüber, teilt er mit.
Der vorliegende Verordnungsentwurf verschärfe die Situation noch einmal. Demnach soll die Registrierungsgebühr von 50 auf 120 Euro angehoben werden.
"Gebühren schon heute abschreckend"
"Die hohen Registrierungs- und Kontoführungsgebühren sind schon heute abschreckend", wird BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig zitiert. "Sie stellen insbesondere für kleine Ü20-Anlagen ein wesentliches Hemmnis zur Nutzung von HKN dar. Anstatt die Gebühren zu senken, werden sie zu einer unüberwindbaren Hürde." (ab)