Strom

Ökostromprodukte: OK-Power-Siegel überarbeitet Kriterien

Das Qualitätssiegel für Ökostromprodukte, OK-Power, wird ab 2019 seine Zertifizierung nach überarbeiteten Kriterien durchführen. Damit wird der fortschreitenden Energiewende Rechnung getragen.
23.07.2018

Das OK-Power-Siegel hat seinen Kriterienkatalog neu ausgerichtet.

Das OK-Power-Siegel ist mit über 50 Ökostromprodukten und 3,8 TWh zertifizierten Ökostrom nach eigenen Aussagen eines der führenden Qualitätssiegel im deutschen Ökostrommarkt. Da die Energiewende nun in eine neue Phase tritt, modifiziert der Verein Energievision, Träger des Siegels, die Kriterien der Beurteilung.

Das OK-Power-Siegel nimmt Abschied von der Kategorisierung in klar abgegrenzte Ökostrom-Modelle (Händlermodell, Initiierungsmodell und Innovationsfördermodell). Stattdessen wir das System in einen "vielfältigeren Kranz von Kriterien" überführt, welche modulartig anerkannt werden. "Viele Versorger unternehmen vielfältige sinnvolle Aktivitäten zur Förderung der Energiewende. Es ist daher zweckmäßig, solche Aktivitäten auch in Kombination als Energiewendebeitrag anzurechnen", erläutert das Unternehmen. Aktivitäten aus folgenden Bereichen werden nun anerkannt:

  • die Förderung und Initiierung von neuen erneuerbaren Anlagen,
  • die Förderung von nicht mehr förderfähigen erneuerbaren Bestandsanlagen,
  • die Förderung von Effizienz- und Einsparmaßnahmen
  • sowie die Förderung innovativer Projekte/Maßnahmen.

Auch bei den Anlagen wurde ein neuer Ansatz etabliert: Bisher wurden als Neuanlagen nahezu ausschließlich Wasserkraftanlagen genutzt. Inzwischen ist absehbar, dass zunehmend neue Windanlagen und neue Solaranlagen relevant werden. Die jeweiligen Technologien haben jedoch eine sehr unterschiedliche Laufzeit der Anlagen, daher wird ein Viertel der Abschreibungsdauer zur Grundlage der Neubaudefinition festzulegt. Bei Wasserkraft und Geothermie sind dies acht Jahre, bei der Photovoltaik fünf Jahre und bei Windkraft sowie Biomasse vier Jahre.

Neue Aufmerksamkeit für Bürgerenergie

Die Anerkennungsmethodik für die Initiierung von Neuanlagen wird verändert: Der Ökostromanbieter muss durch die Inbetriebnahme und den Betrieb neuerer Erneuerbare-Energien(EE)-Anlagen eine anerkennbare Erzeugungsmenge nachweisen, die in Summe mindestens 50 Prozent des jährlichen zertifizierten Ökostromabsatzes beträgt. Die Beteiligung von Privatpersonen am Eigenkapital von neuen Anlagen – die sogenannte Bürgerenergie – wird besonders anerkannt.

Für Anlagen, die an einer Eneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)-Ausschreibung teilnehmen und hierbei keinen Zuschlag erhalten, kann aufgrund des Engagements zur Realisierung eines Projektes ein pauschaler Anteil der Planungskosten als Beitrag zur Energiewende positiv anerkannt werden. Doch auch für Anlagen, die aus einer öffentlichen Förderung herausgefallen sind, wird eine Förderung in Aussicht gestellt, wenn eine Kostendeckung über den Markt nicht gewährleistet werden kann.

Neue Innovationsfelder anerkannt

Als besonders anerkennungsfähige Innovationsfelder gelten die Sektorenkopplung und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Diese Themen werden um die Innovationsfelder Mieterstromprojekte und innovative Vermarktungsplattformen erweitert. Zudem wird der Einstieg in die jeweiligen Förderungsprogramme erleichtert, indem bereits laufende Innovationsprojekte anerkannt werden können. Die Kriterien gelten damit für bereits nach OK-Power zertifizierte Produkte ab 2019 und für Neuzertifizierungen ab sofort.

Dominik Seebach, Vorstand des Vereins: „Unser Ziel ist und bleibt, Verbrauchern eine Orientierung zur Wahl eines wirkungsvollen Ökostromproduktes zu bieten. Wirkungsvoll sind Ökostromprodukte dann, wenn sie nicht nur Ökostrom liefern, sondern auch die Energiewende zusätzlich zur staatlichen Förderung hinaus unterstützen und beschleunigen.“ (sig)