Die neue Bundesregierung sieht gegenüber ihren Vorgänger*innen viele Verbesserungen im EEG und WindSeeG vor, die geplante Gebotskomponente in den Offshore-Ausschreibungen gehört nicht dazu. Immer wieder schlägen Offshore-Vertreter*innen Alarm. So auch jetzt, wenn es ins parlamentarische Verfahren für die Gesetzesnovellen geht.
Um bis zu 20 Euro pro MWh könnte die im Entwurf des WindSeeG angedachte Gebotskomponente für nicht voruntersuchte Flächen die Industriestromkosten erhöhen. Das belegen die Vorergebnisse der NERA-Untersuchung „Strompreiswirkung der finanziellen Gebotskomponente“. „Hochgerechnet wären das mehr als 14 Mrd. Euro Mehrkosten für die Industrie allein bis 2045. Das ist dummes Geld, das eigentlich dringend für die Systemintegration des offshore produzierten Stroms gebraucht wird“, erklärt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. „Und das ist leider nicht die einzige Schwachstelle, die wir sehen. Auch im Contract-for-Differences-Segment muss nachgebessert werden, um die zuletzt stark gestiegenen Preise und unternehmerisch kaum beeinflussbaren Risiken abzufangen.“
Systemdienliche Zusatzleistungen zur Differenzierung nutzen
Die Gebotskomponente eigne sich nicht zur Differenzierung der Gebote, heißt es weiter vom BWO. De Facto würde am Ende allein die Zahlungsbereitschaft der Bieter*innen darüber entscheiden, wer den Zuschlag bekomme. Das erhöhe die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Projekten unnötig. „Nicht zuletzt angesichts der aktuellen politischen Lage, sollte eine weitere Erhöhung der Energiekosten für Industrie und Haushalte unbedingt vermieden werden“, so Thimm. Statt einer weiteren Gebotskomponente schlägt der Verbandschef zur Differenzierung von Geboten mit gleicher Höhe vor, Kriterien der Systemdienlichkeit einzubeziehen, wie z.B. die Bereitstellung von Speicher- oder Elektrolysekapazität nahe eines Netzknotenpunktes. (lm)



