Die gesetzlichen Ausbauziele für Offshore sollen laut dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 15 auf 20 GW bis 2030 angehoben werden. Noch ist diese Marke allerdings nicht gesetzlich umgesetzt, was für Hersteller und Investoren ein Risiko für Zukunftspläne bedeutet. Auch die bevorstehende EEG-Novelle und der fehlende Planungshorizont für den Ausbau bis 2050 sorgen für fehlende Investitionssicherheit.
Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) sieht dementsprechend großen politischen Handlungsbedarf, um einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, wie auf der „Zukunft Offshore“-Konferenz in Berlin deutlich wurde. So müsste einerseits schnellstmöglich ein Ausbaupfad über 2030 hinaus, festgelegt werden. Immerhin dauern Planung und Bau von Offshore-Anlagen im Schnitt zehn Jahre.
EEG nicht mehr zeitgemäß
Konkret bedeutet das: Bis ins Jahr 2035 müsste das Ausbauziel 30 bis 35 GW umfassen. Optionen für den Windstrom-Bedarf zur Produktion von „grünem“ Wasserstoff sollten dabei bereits heute einkalkuliert und ein Zubaupotenzial für 2050 in Höhe von 50 bis 80 GW angestrebt werden.
Doch nicht nur mögliche Ausbaupotenziale müssen rechtskräftig abgesichert werden, sondern auch der Markt muss anders gestaltet werden. Der BWO plädiert für eine Weiterentwicklung des EEGs. Die Marktprämie soll künftig durch Differenzverträg (Contracts for Difference – CFD) ersetzt werden.
Wind auf See gilt nicht zuletzt wegen des schwächelnden Ausbaus an Land als Hoffnungsträger der Energiewende. Damit das auch so bleibt, braucht es ein neues Marktdesign und mehr Planungssicherheit.
Aktuell sichern die Letztverbraucher bei niedrigen Strompreisen die Anlagenbetreiber über die Marktprämie ab, partizipieren jedoch nicht von möglichen Markteinnahmen bei steigenden Strompreisen. „Das ist kein fairer Deal für Verbraucher“, so Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO und erklärt: CFDs würden dieses Ungleichgewicht aufheben und im Ergebnis Stromverbraucher entlasten. Gleichzeitig würde die Investitionssicherheit der Betreiber vor regulatorischen Veränderungen steigen. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass sich auf diese Weise rund 30 bis 35 Prozent der Stromgestehungskosten einsparen lassen. Die Verbraucher würde so jährlich um 500 Mio. und 2,8 Mrd. Euro entlastet werden.
Praktisch würde sich für die Anlagenbetreiber wenig ändern, ähnlich wie im jetzigen EEG-Ausschreibungsmodell würde ein anzulegender Wert geboten und dieser regelmäßig mit den Referenzmarktpreisen abgeglichen. Liegt der Marktpreis über dem anzulegenden Wert wird diese Differenz auf das EEG-Konto eingezahlt und entlastet die Letztverbraucher. CFDs wären laut BWO grundsätzlich nicht nur für Offshore-Anlagen möglich, sondern werden in anderne Ländern, wie Großbritanien bereits für PV und Onshore eingesetzt. (ls)


