Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bild: © fotograf-halle.com/AdobeStock

Große Solar-Freiflächenanlagen können in Schleswig-Holstein schneller geplant werden. Ermöglicht wird dies durch einen Verzicht auf Raumordnungsverfahren. Darüber informierte das Innenministerium am Dienstag die Kreise und kreisfreien Städte, wie das Ressort mitteilte. «Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat für die Landesregierung eine überragende Bedeutung», kommentierte Ministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). «Da müssen wir alles tun, um schneller vorankommen zu können.» Mit dem Beschluss könnten bei Projekten mindestens acht Monate eingespart werden.

«Wir verzichten mit diesem Schritt nicht auf eine umfassende Prüfung», erläuterte Sütterlin-Waack. «In der Vergangenheit haben wir aber festgestellt, dass sich potenzielle Konflikte großflächiger Solar-Freiflächenanlagen in aller Regel im Rahmen der Bauleitplanung lösen lassen, in die alle raumordnerischen Aspekte eingebracht werden.» Mit dem Verzicht auf Raumordnungsverfahren könne die Doppelung von Verfahrensschritten vermieden werden.

Ausnahmen möglich

 

In Einzelfällen kann die Landesplanungsbehörde im Innenministerium entscheiden, auch künftig ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Dies könnte der Fall sein, wenn die geplante Anlage ungewöhnlich groß ist oder wenn sie in einem besonders konfliktträchtigen Raum liegt. (dpa/lm)

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