Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden seit 2015 im Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Realisierungsrate bei dem Verfahren ist sehr hoch.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden seit 2015 im Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Realisierungsrate bei dem Verfahren ist sehr hoch.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Ob sich der Weiterbetrieb tausender Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung technisch und wirtschaftlich weiter lohnen wird, hängt von der Strompreisentwicklung in den nächsten Dekaden ab. Power to Purchase Agreements (PPAs) können eine Absicherung des Preisrisikos darstellen, wie aus dem White Paper des Berliner Fachberatungsunternehmens Brain Pool hervorgeht.

PPAs sind langfristige Lieferverträge, die direkt zwischen dem Stromerzeuger und dem Stromverbraucher geschlossen werden. Durch den definierten Preis der Abnahmemenge werden Vermarktungserlöse für den Betreiber abgesichert und die Finanzierung der Anlage, sowie Investitionen in deren Weiterbetrieb werden erleichtert.

Starkes Preisrisiko bei Vertragslaufzeiten ab zehn Jahren

Der garantierte Abnahmepreis für Windstrom beläuft sich auf Basis heutiger Berechnungen auf 32 Euro/MWh für den Zeitraum von 2020 bis 2024, erläutert Energy Brainpool. Am Beispiel Windstrom zeigen die Experten aber auch die mögliche Bandbreite für Preisentwicklugen von PPAs mit einer Vertragslaufzeit von 2020 bis 2035. Dazu wird ein Vertragspreis ermittelt, zu welchem sich die Vertragsparteien die betriebswirtschaftlichen Chancen und Risiken paritätisch aufteilen.

Bei einer Vertragslaufzeit von zehn oder mehr Jahren treten Mengen- und Preisrisiken auf. Um diesem Preisrisiko zu begegnen ist eine fundierte Einschätzung der zukünftigen Strompreisentwicklung vorausgesetzt. Theoretisch lassen sich PPAs maximal bis zu sechs Jahren in die Zukunft mit Futures an den Strombörsen wertneutral hedgen. (ls)

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