Sonne und Wind: Zugpferde der Energiewende

Sonne und Wind: Zugpferde der Energiewende

Bild: © lovelyday12/AdobeStock

Vor knapp zwei Jahren hat der Beginn der Post-EEG-Ära das Anlagen-Repowering für viele Windkraftbetreiber in den Fokus gerückt. Im PV-Segment redet bislang noch kaum einer davon, geschweige denn, dass jemand tatsächlich Alt-Module durch neue, leistungsfähigere ersetzt. Dabei bietet das Solar-Repowering erhebliches Potenzial, wie Berechnung des bne zeigen.

Alleine im Freiflächenbereich liege das Repowering-Potenzial in diesem Jahrzehnt im oberen einstelligen oder gar unteren zweistelligen GW-Bereich, so der Verband. Würden bis zum Jahr 2030 zum Beispiel 40 bis 50 Prozent der installierten Freiflächenleistung der Jahrgänge 2005 bis einschließlich 2012 (das heißt 40 bis 50 Prozent von etwa 8,4 GW) durch vorzeitiges aktives Repowering aufgewertet (Leistungserhöhung um Faktor 2,0 bis 2,5), entspräche dies einer Repowering-Leistung von 6,72 GW bis 10,5 GW.

EEG "erlaubt" nur den Austausch defekter Module

Die Gesamtzahl zahlt dann auf die Erreichung des 200 GW-Ausbauziels der Bundesregierung in 2030 ein. Auf die gesamt installierte Photovoltaik gerechnet (Freifläche und Dach) könne der derzeitige Bestand aktiv von 59 GW auf mindestens 100 GW auf gleicher Fläche erhöht werden, so der bne. Bei Freiflächenanlagen sei das Repowering-Potenzial am schnellsten zu heben.

Der bne plädiert dabei für ein vorzeitiges Repowering vor dem Auslaufen der EEG-Vergütung, da sich die Flächenleistung der Anlagen deutlich erhöht hat und sich so die Energieproduktion auf gleicher Fläche oft verdoppeln oder sogar verdreifachen lasse. Gleichzeitig liege in manchen Freiflächenanlagen die tatsächliche Energieerzeugung unter der Prognose bezüglich der technischen Daten, weil die Degradation der Modulleistung schneller als erwartet verlaufen ist. Die Module sind zwar im Sinne des EEGs nicht defekt, aber auch nicht mehr effizient. Dies gelte erst recht im Vergleich zu neuen Modulen, betont der bne. Das Problem ist: Aktuell dürfen nach dem EEG unter Beibehaltung des anzulegenden Werts nur defekte Module getauscht werden, was kleinteilig und aufwändig ist und dem vorzeitigen Repowering im Wege steht.

Anpassungsvorschlag für EEG 2023

Der bne schlägt daher vor, das PV-Repowering in der bevorstehenden EEG-Novelle im Rahmen des Osterpakets zu berücksichtigen und diverse Neuregelungen im Gesetz zu verankern. So soll der Bestandsvergütungsanspruch für den Anteil der repowerten Bestandsleistung und für den verbleibenden Bestandsrestvergütungszeitraum vorrangig auf die Neuanlage übertragen werden. Die zusätzlich neu installierte Leistung, die über die Bestandsleistung hinausgeht, soll einen neuen anzulegenden Wert erhalten, der wettbewerblich über eine Ausschreibung ermittelt wird. Alternativ sollte ein Repowering auch als PPA möglich sein, bei Übertragung des Bestandsvergütungsanspruchs auf einen Anlagenteil. Für den Zeitraum des Anlagen-Repowerings soll die Bestandsvergütung ausgesetzt werden. Wie genau die Gesetzesanpassungen aussehen sollen, hat die Kanzlei Becker, Büttner, Held erarbeitet. (lm)

Der Gesetzgebungsvorschlag ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bne-online.de/fileadmin/bne/Dokumente/Publikationen_extern/Gesetzgebungsvorschlag_Repowering_PV_-_Cleanversion.pdf

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