Der Offshore-Windpark Borkum II in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee.

Der Offshore-Windpark Borkum II in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee.

Bild: © Trianel Windpark Borkum II

Der Raumordnungsplan legt fest, welche Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee wie genutzt werden dürfen, angefangen vom Windkraftausbau, über Fischerei bis hin zum Rohstoffabbau. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Plan bereits vor ein paar Wochen erlassen. Zum 1. September ist er nun auch in Kraft getreten.

"Im neuen Raumordnungsplan reservieren wir eine Fläche von 5379 Quadratkilometer für die Offshore-Windenergie. Die Windenergieanlagen, die auf diesen Flächen installiert werden, können im Jahr mehr Strom erzeugen als alle Kohlekraftwerke in Deutschland zusammen 2020 ins Netz eingespeist haben. Wir gestalten damit die Energiewende bis über 2040 hinaus und tragen aktiv zum Klimaschutz bei“, betont Markus Kerber, Staatssekretär im BMI.

44 Prozent der AWZ sind für Naturschutz ausgewiesen

Erst dieses Jahr hat die Bundesregierung sich auf einen deutlich ambitionierteren Offshore-Ausbau als ursprünglich geplant, geeinigt. Bis 2030 sollen 20 statt 15 GW installiert werden, bis 2040 soll das Leistungsvolumen in der deutschen Nord- und Ostsee dann auf 40 GW anschwellen. Die Flächen dafür sind nun gesichert, gleichzeitig werden etwa 44 Prozent der AWZ für dne Meeresnaturschutz ausgewiesen, teils gemeinsam mit bestimmten anderen Nutzungsformen.

„Insgesamt ermöglicht der Raumordnungsplan damit eine gleichermaßen nachhaltige wie effiziente Raumnutzung, zum einen durch Mehrfachnutzungen bestimmter Flächen, zum anderen durch räumliche Trennung nicht kompatibler Nutzungen,“ resümiert Karin Kammann-Klippstein, Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). (lm)

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