Angesichts der Verzögerungen bei der Umsetzung der Redispatch-2.0-Prozesse hatte der Verband BDEW in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium eine Übergangslösung für den bilanziellen Ausgleich im neuen Redispatchregime erarbeitet.
Die Bundesnetzagentur verzichtet daher für die Übergangszeit bis Ende Mai 2022 auf Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen. Aufwendungen der Anschlussnetzbetreiber, die bei der Umsetzung der BDEW-Übergangslösung anfallen, werden bis zum 1. März 2022 als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile behandelt.
Basisdatenlieferung ist nicht in Übergangslösung inbegriffen
Der BDEW verweist ausdrücklich darauf, dass die Umsetzung der Prozesse zur Basisdatenlieferung (Stammdaten, -Clearing, Planungsdaten) und den Abrufen nicht im Zuge der Übergangslösung angesetzt sind.
Diese Prozesse sind seit dem 1. Oktober 2021 gemäß der BNetzA-Festlegung BK6-20-059 einzuhalten. Auch die Pflicht, die Umsetzung der RD2.0-Prozesse gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben mit aller Kraft voranzutreiben, bestehe weiterhin. Hier ist bis spätestens zum 1. März 2022 die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen, unterstreicht der BDEW.
Ziele und Zeitpunkte für das Einführungsszenario
Um die Implementierung der Redispatch-2.0-Prozesse in der Branche zu unterstützen, hat der BDEW hinsichtlich des Umfangs der notwendigen Datenaustauschprozesse Ziele und Zeitpunkte definiert, die das Einführungsszenario ergänzen. Die Details dazu finden Sie hier (externer Link).
Um potenzielle Abweichungen von diesen Kriterien frühzeitig zu erkennen, will der Verband ab November 2021 eine wöchentliche Datenerfassung bzw. -aktualisierung in anonymisierter und aggregierter Form durchführen.
Monitoring für den Fortschritt
Laut dem Monitoring des BDEW sollen die Marktrollen Einsatzverantwortlicher (EIV), Betreiber technischer Ressourcen (BTR) und Lieferant (LF) zu 95 Prozent, 95 Prozent und 100 Prozent seit dem 31. Oktober betriebsbereit beim Data Provider (DB) sein.
Bei der Übermittlung der initialen Stammdaten lag die Zielgröße bei den EIV zum Stichtag bei 50 Prozent, am 30. November geht der BDEW von 90 Prozent aus. Die Übermittlung der Planungsdaten wie Einsatzplanungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Marktbedingte Anpassungen müssen laut dem Monitoring am 20. November 50 Prozent der EIV erreicht haben, bis 31. Dezember sollen es 90 Prozent sein.
Anlagenbetreiber
Die Übermittlung der angereicherten Stammdatensätze sollten die Anlagenbetreiber am 10. November zu 50 Prozent umsetzen können, für den 10. Dezember werden 90 Prozent erwartet.
Netzbetreiber
Die Netzbetreiber sollen bis zum 15. Dezember zu 50 Prozent die Abrufe und Abrufinformationen im Postverteilkonzept (PVK) erfolgreich austauschen können, bis zum 31. Dezember soll dieser Wert bei 90 Prozent liegen. Bis zum 15. Januar erwartet der BDEW zudem, dass die Hälfte der Netzbetreiber Abrufe und Abrufinformationen im Netzebtreiberkoordinierungskonzept (NKK) erfolgreich ausgetauscht hat, bis zum 31. Januar sollen es 90 Prozent sein.
Realität versus Wunschbild
Allerdings ergeben vertrauliche Zahlen aus dem Umfeld von Connect+ ein anderes Bild: Dort waren zum 2. November lediglich 349 Einsatzverantwortliche von 600 registriert (58 Prozent), bei den Lieferanten waren es 30 von 400 und bei den Netzbetreibern 670 von 900 (74 Prozent). Mehr als ein Viertel der Netzbetreiber ist demnach noch nicht einmal bei der Austauschplattform RAIDA registriert.
Die von den Einsatzverantwortlichen gemeldeten Stammdaten beliefen sich nach groben Schätzungen gerade einmal auf 8625 von 80.000 bis 100.000 für die in Frage kommenden Anlagen. Hier sind bestenfalls also 11 Prozent der Redispatch-relevanten Anlagen hinterlegt.
Von den theoretisch in Frage kommenden 1900 RAIDA-Nutzern konnten gerade einmal 396 einen Use Case erfolgreich abschließen (inkl. sogenannter ACK-Meldung, also einer Bestätigung) – das entspricht 21 Prozent.
Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse aus der geplanten wöchentlichen Datenerfassung des BDEW gezogen werden und ob die anvisierten Zieltermine aus dem Monitoring eingehalten werden können. (sg)



