Strom

Redispatch 2.0: BDEW ergänzt Einführungsszenario

Der Verband veröffentlicht die Kriterien für eine fristgerechte Beendigung der Übergangslösung. Ob sich diese einhalten lassen, ist fraglich.
17.11.2021

Vertrauliche Zaheln aus dem Umfeld von Connect+ lassen bezweifeln, dass die anvisierten Zieltermine aus dem BDEW-Monitoring eingehalten werden können.

Angesichts der Verzögerungen bei der Umsetzung der Redispatch-2.0-Prozesse hatte der Verband BDEW in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium eine Übergangslösung für den bilanziellen Ausgleich im neuen Redispatchregime erarbeitet.

Die Bundesnetzagentur verzichtet daher für die Übergangszeit bis Ende Mai 2022 auf Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen. Aufwendungen der Anschlussnetzbetreiber, die bei der Umsetzung der BDEW-Übergangslösung anfallen, werden bis zum 1. März 2022 als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile behandelt.

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