Strom

Regionalnachweisregister tritt in Kraft

Wissen, woher der Ökostrom kommt – das ist für viele Verbraucher ein großes Bedürfnis. Mit der Umsetzung des Regionalnachweisregisters, das zum 1. Januar "scharf" gestellt wird, erhöht sich die Transparenz bei der Herkunft des Stroms.
21.12.2018

Mit dem Regionalnachweisregister wissen die Verbraucher bald von welchem Windrad ihr Strom produziert wird.

Mit der Jahreswende kommt eine Neuerung auf den Strommarkt: das Regionalnachweisregister. Anhand der Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien sollen Endkunden sehen können, dass ihr Strom in ihrer Region erzeugt wurde; zum Beispiel vom Windrad auf dem Nachbarfeld.

Das neue Regionalnachweisregister funktioniert folgendermaßen: Anlagenbetreiber können sich Regionalnachweise ausstellen lassen. Diese werden mit dem Strom an den Elektrizitätsversorger übertragen. Dieser entwertet die Nachweise und kann dann regionale Eigenschaften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG)-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen.

Sicherheit für die Verbraucher, Marketing für die Lieferanten

Durch das Regionalnachweissystem will das Umweltbundesamt sicherstellen, dass die regionale Eigenschaft einer kWh Strom, die aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, nur einmal verkauft wird. So sollen Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen geschützt werden und die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbarer werden.

Für die Stromlieferanten ist es ein Verkaufsargument: Sie können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben und nachweisen dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom aus Anlagen in der Region stammt. Als Region wird ein Postleitzahlengebiet betrachtet, dass sich in einem 50-Kilometer-Umkreis von der Postleitzahl des verbrauchenden Haushaltes befindet.

Geltendes Recht umgesetzt

Mit dem Inkrafttreten des Regionalnachweisregisters setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis- Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat bereits am 21. November 2018 in Kraft. (hol)