Der Rotmilan gehört zur Familie der Habichtartigen. Er ist etwa so groß wie eine Mäusebussard und wird auch als Roter Milan, Gabelweihe oder Königsweihe bezeichnet. Die Körperlänge variiert zwischen 60 und 73 Zentimetern, die Spannweite beträgt 150 bis 180 Zentimeter.

Der Rotmilan gehört zur Familie der Habichtartigen. Er ist etwa so groß wie eine Mäusebussard und wird auch als Roter Milan, Gabelweihe oder Königsweihe bezeichnet. Die Körperlänge variiert zwischen 60 und 73 Zentimetern, die Spannweite beträgt 150 bis 180 Zentimeter.

Bild: @ Gabriela Neumeier/pixelio.de

Zwei Windturbinenbetreiber, die, wegen des Schutzes des Rotmilans, keine Genehmigung bekommen hatten, sind mit Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Beide Klagen wurden abgewiesen, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Behörden hatten die Anträge der Unternehmen abgelehnt, weil es im Umkreis der geplanten Anlagen mehrere Milan-Horste gab. Sie befürchteten, dass die Greifvögel von den Windradflügeln getötet würden.

Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt hatten die Klagen der Betreiber abgewiesen: Sie könnten die Entscheidung nicht kontrollieren, denn es fehle ein anerkannter Maßstab, um das Risiko für die Milane zu beurteilen.

Die Firmen sahen sich in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt und klagten in Karlsruhe – ohne Erfolg. Dem Beschluss zufolge dürfen sich die Gerichte tatsächlich auf die Einschätzung der Behörden verlassen, wenn sie "nach weitestmöglicher Aufklärung" an Grenzen stoßen. Die Richter sehen allerdings auch den Gesetzgeber in der Pflicht: Wenn es für die Beurteilung einer naturschutzrechtlichen Frage – wie hier die Gefährdung des Milans durch die Windräder – keine Standards gibt, muss zumindest auf längere Sicht dafür gesorgt werden, dass ein Maßstab entwickelt wird. (Az. 1 BvR 2523/13) (dpa/al)

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