Die Landesregierung hat den dritten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne für Schleswig-Holstein verabschiedet. Nachdem der zweite Entwurf ausgewertet wurde sind nun 340 Windenergie-Vorranggebiete mit knapp 32.000 Hektar vorgesehen. Dies sind 2,02 Prozent der Landesfläche, wie Innenminister Hans-Joachim Grote in Kiel mitteilte. "Wir sind erkennbar auf der Zielgeraden. Im dritten Entwurf gibt es deutlich weniger Änderungen. Wenn es dabei bleibt, können wir die Pläne nächstes Jahr verabschieden", sagte Grote. Stellungnahmen sollen bis zum 13. März 2020 möglich sein.
Im Vergleich zum zweiten Entwurf sind 2300 Hektar als Vorranggebiete weggefallen, dafür aber 3300 Hektar neu hinzugekommen. Außerhalb der künftigen Vorranggebiete liegen rund 1000 alte Windkraftanlagen, die mittelfristig abgebaut werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht hatte 2015 die damaligen Windkraft-Pläne gekippt, weil einzelne Gemeinden von vornherein Flächen für Windkraftanlagen ausgeschlossen hatten. Mit den jetzt geplanten Vorranggebieten will das Land bis 2025 eine Stromleistung durch Windkraft an Land von 10 Gigawatt erreichen.
Die dritte Anhörung auch die letzte?
Gründe für Änderungen seien laut Grote vielfältig, wie er über sein Ministerium mitteilte: "Wir haben nochmal an etlichen Stellschrauben gedreht, um die Belastungen für Mensch und Natur so gering wie möglich zu halten. Aber auch Datenkorrekturen, wie zum Beispiel weggefallene Wohngebäude oder verlagerte Großvogelhorste, mussten wir natürlich berücksichtigen."
Er gehe davon aus, dass die dritte Anhörung die letzte gewesen sein wird. Denn das Verfahren sei "tatsächlich ergebnisoffen geführt" worden. Große Teile der Gebietskulissen seien nun über mehrere Anhörungsrunden bestätigt worden. (ab/dpa)
