Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Anfang April mitgeteilt, dass Hausbauer ab dem 20. April neue Anträge für eine staatliche Förderung energiesparender Neubauten stellen können.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Anfang April mitgeteilt, dass Hausbauer ab dem 20. April neue Anträge für eine staatliche Förderung energiesparender Neubauten stellen können.

Bild: © Bill Mead/Unsplash

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge für die Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gegeben. Wie bereits die Runde zuvor, war auch der Gebotstermin zum 1. Oktober 2023 stark überzeichnet. 

Insgesamt gingen 184 Gebote mit einem Volumen von 373 MW bei der Bundesbehörde ein. Bezuschlagt werden konnten davon 88 Gebote, denn das Ausschreibungsvolumen belief sich auf 191 MW. Damit überstieg die Gebotsmenge das ausgeschriebene Volumen um fast das Doppelte.

Anzulegender Wert ist deutlich gesunken 

Die enorme Nachfrage drückte auch die Zuschlagswerte. Diese lagen zwischen 8,80 Cent pro kWh und 9,98 Cent pro kWh und damit deutlich unter dem Höchstwert in dieser Runde (11,25 Cent pro kWh) und auch unter dem höchsten Zuschlagswert des letzten Gebotstermins von 10,80 Cent pro kWh.

Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 9,58 Cent pro kWh und damit 0,6 ct/kWh unter dem des letzten Termins von 10,18 Cent pro kWh.

NRW, Niedersachsen und Bayern nach wie vor Solarspitzenreiter 

Eingereicht werden konnten nur Gebote mit einer Leistung über ein MW bis 20 MW. 64 der erteilten Zuschläge gehen laut BNetzA an Gebote mit einer Gebotsmenge von bis zu zwei MW. Das größte Gebot verfügt über ein Volumen von 17 MW.

Regional gesehen, verteilen sich die Zuschläge recht ausgewogen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (14 Zuschläge/ 27 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Niedersachen (13 Zuschläge/ 25 MW Zuschlagsmenge), Bayern (13 Zuschläge/ 21 MW) und Baden-Württemberg (11 Zuschläge/ 20 MW Zuschlagsmenge). Damit sind diese Bundesländer erneut Spitzenreiter unter den erfolgreichen Bietern.

Biomasse-Ergebnisse werden dieses Mal gesondert bekannt gegeben 

Ausnahmsweise wurden die Ergebnisse der Solarausschreibung für diesen Gebotstermin vor den Ergebnissen der Biomasseausschreibung veröffentlicht. Grund hierfür sei, dass die Ergebnisse für Solaranlagen des zweiten Segments der Vorbereitung des Festlegungsverfahrens für das nächste Jahr dienen würden, so die BNetzA. Die Ergebnisse des Gebotstermins für Biomasseanlagen sollen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, heißt es weiter. Aufgrund der Vielzahl abgegebener Gebote verzögere sich hier die Bekanntgabe jedoch. Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des zweiten Segments findet am 1. Februar kommenden Jahres statt. (lm)

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