Die Stimmung in der Energiewendebranche hellte sich deutlich auf, damals, Ende November 2021, als der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgelegt wurde. Klimaschutz hat höchste Priorität. Erneuerbare Energien sollen massiv ausgebaut und die bürokratischen Hürden bei Planung- und Genehmigungsverfahren beseitigt werden. Investitionssicherheit ist als Ziel im Koalitionsvertrag gesetzt.
Auch für die Energiespeicherbranche sind positive Signale festzustellen. Gerade mit der Aussage «Für energiepolitische Projekte auch in Deutschland gilt das europäische Energierecht», hat die Koalition anerkannt, dass die EU in den vergangenen Jahren dem deutschen Klein-Klein enteilt ist und mit der Erneuerbaren-Energien Richtlinie II (EERL) und der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (BMRL) eine passende Grundlage für das zukünftige Energiesystem vorgelegt hat. Für die EU sind Energiespeicher unabdingbarer Bestandteil und der Prosumer wesentlicher Marktteilnehmer im Energiesystem. Gerade die bedeutende Rolle des Prosumers in den EU-Richtlinien beweist, dass die EU die Veränderungen im Energiesystem richtig einschätzt und an Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung ausgerichtet.
Definition von "Energiespeichernn" entscheidend
Auch der Satz «Wir werden Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich definieren», hat der Speicherbranche gut gefallen. Schließlich arbeiten wir bereits seit zehn Jahren daran, dass im deutschen Energierecht endlich mal festgelegt wird, was Energiespeicher eigentlich sind und was sie für das Energiesystem liefern können. Die langjährige BVES-Forderung, eine Definition von Energiespeicherung als eigenständige vierte Säule im Energiesystem neben den Elementen Erzeugung, Transport und Verbrauch zu geben, scheint damit endlich der Umsetzung nah.
Energiespeicherung ist die Verschiebung der endgültigen Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt. Energiespeicher liefern also Flexibilität auf der Zeitschiene, damit auch Nachts oder im Winter oder exakt zur gewünschten Uhrzeit nicht nur genügend Energie sondern auch genügend Leistung für die jeweiligen Anforderungen vorhanden ist. Diese Definition würde endlich ein verlässliches Fundament bringen, auf dem eine adäquate und passende Regulatorik aufgebaut werden könnte.
Thermische Speicher werden große Rolle spielen
Auch bei der Sektorenkopplung könnte es nun vorangehen. Zur Unterstützung der Mobilitätswende soll die Ladeinfrastruktur und insbesondere die Schnellladeinfrastruktur rasch und deutlich ausgebaut werden. Die zunehmende Herausforderung der Ladeinfrastuktur ist, dass schnelles Laden und gleichzeitiges Laden mehrerer Fahrzeuge häufig an mangelnder Leistung aus dem Stromnetz scheitert. Die Lösung sind Pufferspeicher, über die sehr schnelle Ladezeiten realisiert werden können, auch wenn aus dem Netzanschluss nur wenig Leistung zu ziehen ist. Ladeinfrastruktur mit kurzen Ladezeiten braucht also Energiespeicher. Wir stehen in Deutschland mit hoher technischer Expertise bereit, E-Mobilität praxisgerecht umzusetzen.
Endlich rückt das Thema Wärmewende in Vordergrund. Bereits im Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Das ist ein herausforderndes Ziel und nur möglich, wenn Thermische Energiespeicher eingebunden werden. In der Eröffnungsbilanz des neuen Klimaschutzministeriums wird dann auch zutreffend ausgeführt: „Wärmespeicher stärken die zeitliche Flexibilisierung von Wärmeerzeugung und -verbrauch und dienen der Sektorenkopplung mit dem Strommarkt.“ Im Wärmesektor spielen Energiespeicher auch eine wichtige Rolle für Flexibilität und Versorgungssicherheit. Hierfür stehen eine ganze Reihe von guten Technologien und innovativen Unternehmen bereit, die Wärmewende in die Umsetzung zu bringen.
Osterpaket als Prüfstein
Der Koalitionsvertrag lässt also hoffen. Es ist für jeden was dabei. Die Energiewende soll von ihren Fesseln befreit und nun auch sektorenübergreifend und vor allem systemisch angegangen werden. Ziel ist nicht mehr allein 100 Prozent Erneuerbare Energien, sondern das auch 24/7. Das ist eine willkommene Grundlage für die kommenden Jahre. Nun gilt es endlich in die Umsetzung zu kommen. Nicht nur weitere Ziele zu definieren, sondern den Weg aufzuzeigen, wie die guten Ziele auch praktisch zu erreichen sind.
Welche konkreten Maßnahmen nun folgen, soll in einem ersten Schritt das Osterpaket zeigen. Wir haben unsere kurzfristig umsetzbaren Kernforderungen an das BMWK übermittelt. Die kommenden Inhalte des Osterpakets werden ein erster Prüfstein sein, ob die neue Bundesregierung verstanden hat, ob sie zu ihren eigenen Maßstäben aus dem Koalitionsvertrag und den Aussagen aus den vergangenen Jahren steht, oder sich weiterhin im üblichen Klein-Klein sowie im bürokratischen Nebel verläuft.
Es ist an der Zeit, das System in den Blick zu nehmen. Weitere Sonder- und Ausnahmeregelungen sowie Einzelaktionen mit Blick auf einzelne Technologien, bringen die Energiewende nicht entscheidend voran. Die Energiespeicherbranche steht bereit, Verantwortung zu übernehmen und zu unterstützen, wo es geht. Die Unternehmen und die Technik sind vorhanden. Es fehlt der regulatorische Rahmen, die vorhandene Technik auch effizient und systemdienlich einzusetzen. An dieser Ermöglichung der Energiewende wird sich diese Bundesregierung messen lassen müssen.
