Bild: © EEX

140 negative Stundenpreise traten im vergangenen Jahr am Spotmarkt für Strom auf. Das entspricht rund 1,5 Prozent der gesamten Jahresstunden. Für Anlagenbetreiber bedeutet das nichts Gutes, denn je niedriger der Strompreis, umso weniger nehmen sie ein oder zahlen sogar noch drauf. 2019 lag der Strompreis allein in den ersten zweieinhalb Monaten 56 Stunden im Minus, so Enervis.

Die Vergütung in Negativpreis-Stunden für Erneuerbaren-Anlagen ist unter anderem über Paragraph 51 des EEG geregelt. Immer wenn in der vortägigen Auktion des Spotmarktes die Preise länger als sechs Stunden negativ sind, bekommen Wind- und Solaranlagen keine Vergütung für ihren Ertrag. Das noch frische Jahr 2019 erreicht bereits jetzt 85 Prozent der Paragraph-51-Stunden aus dem gesamten Vorgängerjahr mit 66 Stunden.

Die Unternehmensberatung aus Berlin erweitert ihre Paragraph-51-Studie daher um den Blickwinkel, wie viele Erneuerbaren-Anlagen allein aufgrund von niedrigen Strompreisen und nicht nur durch die regulatorische Vorgabe der ausbleibenden Marktprämie abgeregelt werden. Egal ob EEG-Anlage oder nicht, sie werden preisabhängig eingesetzt und geraten durch die steigende Anzahl an Negativ-Stunden unter Druck. (ls)

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