Der Windsektor in Deutschland befindet sich in der Kriese und das bereits seit vergangenem Jahr. Mit 134 MW und zwei deutlich unterzeichneten Ausschreibungen 2019 hat der Zubau nun seinen Tiefpunkt erreicht. Neben den allgemein schwierigen Bedingungen von bürokratischen bis juristischen Hürden hat die Bürgerenergie zudem mit dem Ausschreibungsdesign und dem Wegfall ihrer Privilegien zu kämpfen, wie eine neue Studie der World Wind Energy Association (WWEA) und des Landesverbandes Erneuerbare-Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) zeigt.
Während in den Ausschreibungsrunden 2017 95 bis 99,2 Prozent der Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften gingen, waren es vergangenes Jahr noch nur sechs Prozent. Das liegt vor allem am Wegfall der Sonderregeln für Bürgerenergie-Projekte. Letztere hatten vor dem Aussetzen der Privilegien nicht nur bis zu zwei Jahre mehr Zeit für den Bau des Windparks, sondern konnten mit der Genehmigung durch das Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) bis nach dem Zuschlag warten. Da von geförderten 2688 MW aus dem Jahr 2017 bis jetzt nur 167 MW tatsächlich realisiert wurden, hat die Regierung kurzerhand den Sonderstatus von Bürgervorhaben eingestampft.
Missbrauch durch ungenaue Sonderregeln
Problematisch, finden 70 Prozent der 21 Experten, die befragt wurden. Sie sehen ein hohes bis existenzielles Risiko in den umfangreichen Vorlaufkosten zur Teilnahme an den Ausschreibungen. Immerhin gehen die Projektierer mit den Kosten für die BImSchG-Genehmigung in Vorleistung, ohne zu wissen, ob das Projekt am Ende tatsächlich realisiert und das Geld wieder einspielt wird. Zudem wird kritisiert, dass die Privilegierung nicht passgenau auf die Bürgerenergie zugeschnitten sei und häufig von großen Projektierern missbraucht worden wäre.
Von den über 90 Prozent bezuschlagten Bürgerprojekten stammten nur zwei von lokal verankerten Akteuren, der Großteil hingegen entpuppte sich als missbräuchliche Gebote, die auf noch nicht marktreifen Anlagentechnologien und der Prognose von steigenden Strompreisen basierten. Die Folge: Das Preisniveau in den Ausschreibungsrunden ist auf ein Niveau gesunken, bei dem Bürgergesellschaften nicht mehr mithalten konnten. 65 Prozent der Befragten wünschen sich dementsprechend stabilere Rahmenbedingungen sowie die Unterstützung der Behörden (55 Prozent) und eine Anpassung des BImSchG-Genehmigungsverfahrens (50 Prozent). Wiederum 55 Prozent davon sprechen sich für einen Fond zur Finanzierung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus.
Rückkehr zum alten System gefordert
"Die politischen und wirtschaftlichen Risiken für Bürgerenergie müssen reduziert, die Unterstützung erhöht werden", bringen es WWEA und LEE NRW auf den Punkt, und weiter: Daher sollten die bürokratischen Hürden nicht nur im Genehmigungsverfahren von Windparks, sondern auch für die Direktvermarktung von Strom aus Bürgerenergieanlagen sowie für Sektorenkopplungsansätze gesenkt werden. Gerade unter Berücksichtigung des neuerlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs, dass die Förderung erneuerbarer Energien gemäß dem alten EEG 2012 keine Staatsbeihilfen darstellen, sollte die Bundesregierung prüfen, ob nicht eine Rückkehr zum System der gleitenden Marktprämie ohne vorherige Ausschreibungen die sinnvollste Lösung wäre. (ls)



