Strom

Suedlink: Planfeststellungsverfahren für Niedersachsen rückt näher

Die Netzbetreiber Tennet und Transnet BW haben einen neuen Vorschlag für den Verlauf von Suedlink gemacht. Die Stromtrasse soll jetzt westlich von Hannover verlaufen.
22.03.2019

Ganz wie der Großhandel Strom beziehen: Die spürbare Preissenkung soll es für KMU besser möglich machen, mit den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts klarzukommen.

Die Bundesnetzagentur hat von den Netzbetreibern Tennet und Transnet BW die vertieften Unterlagen für den Planungsabschnitt B zum Suedlink erhalten. Dieser betrifft das Land Niedersachsen. Der betreffende Abschnitt verläuft von Scheeßel, das auf halber Strecke zwischen Bremen und Hamburg liegt, und endet bei Bad Gandersheim. "Wir prüfen die Unterlagen nun auf Vollständigkeit und beteiligen danach die Behörden und die Öffentlichkeit", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Tennet und Transnet BW haben verschiedene alternative Verläufe für die Trasse von Suedlink miteinander verglichen und daraus einen Vorschlag erstellt. Die eingereichten Unterlagen basieren auf den von der Bundesnetzagentur im November 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen.

Jetzt werden Bürger und Behörden angehört

Im Großraum Hannover weicht der aktuelle Vorschlagskorridor vom bisher geplanten Verlauf ab. Nun ist eine Leitungsführung westlich von Hannover vorgesehen, die nach Meinung der Bundesnetzagentur "eine sowohl raum- als auch umweltverträgliche Lösung" darstellen könnte. Sobald die Unterlagen vollständig sind, werden sie auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben3-b bzw. www.netzausbau.de/vorhaben4-b veröffentlicht und für einen Monat in den jeweiligen Regionen ausgelegt.

Betroffene Bürger und Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur Erörterungstermine durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern. Im Anschluss wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen, dann folgen die Planfeststellungsverfahren. (sig)