EU-Kommissarin Margrethe Vestager sorgt sich um den freien Stromhandel zwischen Dänemark und Deutschland.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager sorgt sich um den freien Stromhandel zwischen Dänemark und Deutschland.

Bild: © EU 2016

Der Verdacht von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wiegt schwer: Der Übertragungsnetzbetreiber Tennet soll möglicherweise dänische Stromerzeuger daran gehindert haben, Strom in Deutschland zu verkaufen. Die EU-Kommission habe Bedenken, dass Tennet die Kapazität der Verbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland eingeschränkt haben könnte. Auch wenn Tennet die Sache naturgemäß anders sieht: Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, die Kapazitäten zu erhöhen. Ob diese Selbsverpflichtung aber ausreicht, will nun die EU-Kommission von den Marktteilnehmern wissen. Sie bittet in den kommenden vier Wochen um Stellungnahmen.

Zu jeder Stunde soll Tennet eine garantierte Mindestübertragungskapazität von 1300 Megawatt bereitstellen. Dies entspreche der Kapazität, die unter normalen Betriebsbedingungen zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Mindestübertragungskapazität muss spätestens nach einer Implementierungsphase von sechs Monaten erreicht werden.

Treuhänder soll wachen

Nur in bestimmten Ausnahmefällen darf Tennet die Kapazität unter den garantierten Mindestwert senken: Dazu gehört, dass bestimmte kritische Netzbetriebsmittel nicht zur Verfügung stehen oder Redispatch- und Countertrading-Möglichkeiten nicht ausreichen. Die Verpflichtungen sollen neun Jahre gelten und von einem Treuhänder überwacht werden.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „In einer echten Energieunion müssen Stromverbindungsleitungen für den grenzüberschreitenden Handel offenstehen. Wir müssen gewährleisten, dass Energie ungehindert fließen kann, also ohne Kapazitätsbeschränkungen, die möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Anhand der Stellungnahmen der Beteiligten werden wir prüfen, ob das Verpflichtungsangebot von Tennet geeignet ist, unsere wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.“ (wa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper