Bild: © Tennet

Die Bundesnetzagentur darf die Bundesfachplanung für die Stromtrasse Suedlink fortsetzen, ohne den Alternativvorschlag von Thüringen weiter berücksichtigen zu müssen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz entschieden (Az.: 4 VR 1.19).

"Raumwiderstände" sind zu hoch

Im Kern des Streits steht die Frage, ob die Gleichstrom-Erdkabelleitung, die vor allem Windstrom aus Nord- nach Süddeutschland transportieren soll, über Westthüringen oder Osthessen verläuft. Während in Osthessen die "Raumwiderstände" hoch sind – dort verlaufen Autobahnen, Bundesstraße, ICE-Trasse, Gaskorridor sowie die Salzwasser-Ableitung des K+S-Konzerns, argumentierte Thüringen, der Verlauf über Hessen sei kürzer.

Die Transportnetzbetreiber Transnet BW und Tennet hatten wegen der Raumwiderstände die Bundesfachplanung für die Trasse über das thüringische Gerstungen beantragt. Die Bundesnetzagentur kam ebenfalls zum Ergebnis, dass der Thüringer Vorschlag keine ernsthaft in Betracht kommende Alternative darstelle.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun einen von Thüringen gestellten Eilantrag zurückgewiesen. Mit ihm sollte die Bundesnetzagentur verpflichtet werden, den vom Land eingebrachten Alternativvorschlag im Bundesfachplanungsverfahren sofort weiterzuverfolgen.

Klage erst nach einer Entscheidung

Der Antrag sei schon deshalb unzulässig, weil er darauf gerichtet ist, eine behördliche Verfahrenshandlung vorzunehmen. Dagegen können Rechtsbehelfe erst ergriffen werden, wenn die Sachentscheidung tatsächlich vorliegt. Das sei hier noch nicht der Fall.

Auch in der Sache selbst könne der Antrag keinen Erfolg haben, so die Leipziger Richter. Aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) ergebe sich kein Anspruch darauf, dass ein von einem Bundesland eingebrachter Alternativvorschlag von der Bundesnetzagentur bis zur Bundesfachplanungsentscheidung geprüft werden muss.

Keine Eile nötig

Schließlich sei die Sache auch nicht eilbedürftig, weil laut Bundesnetzagentur derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Vorschlag Thüringens im Bundesfachplanungsverfahren, das voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen sein wird, wieder aufgegriffen wird. (wa)

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