Die BNetzA hat die Zuschläge der Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land zum Gebotstermin 1. September bekannt gegeben. Bereits zum zweiten Mal dieses Jahr war das ausgeschriebene Volumen von 1320 MW deutlich unterzeichnet. Es wurden lediglich 772 MW eingereicht.
Die Unterzeichnung der Ausschreibung sei angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen nicht zu erwarten gewesen, so die BNetzA. Daher sei auch das Ausschreibungsvolumen nicht vorab reduziert worden. Aus Sicht des BDEWs liegen die Gründe für die Unterzeichnung auf der Hand: So würden viele hundert Megawatt an genehmigten Windkraftprojekten und fertig entwickelter PV-Anlagen nicht an den Ausschreibungen teilnehmen, weil sowohl die Rohstoffpreise als auch die Finanzierungskosten enorm gestiegen seien.
Gebotshöchstwerte anpassen und schnellere Bekanntgaben
Alle eingereichten Gebote konnten von der BNetzA bezuschlagt werden. Die Gebotswerte liegen zwischen 5,76 Cent pro kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 Cent pro kWh. Mit 5,84 Cent pro kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur knapp unter dem Höchstwert und damit auf dem Niveau der Vorrunde (5,85 Cent pro kWh).
Aus Sicht von Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung müsse der Gesetzgeber auf diese Entwicklungen reagieren und zumindest übergangsweise die Gebotshöchstwerte im Erneuerbare-Energien-Gesetz anpassen. Zudem sollte der Zeitraum zwischen Ausschreibungstermin und Bekanntgabe der Ergebnisse durch die Bundesnetzagentur gestrafft werden, da auch in dieser Zeit Kosten steigen, verbindliche Finanzierungszusagen und Bestellungen jedoch nicht ausgelöst werden können, so Andreae.
Katastrophale Situation bei Biomasse und Biomethan
Die regionale Verteilung der Zuschläge sieht ähnlich aus wie in der Vorrunde. Die größten Zuschlagsvolumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (208 MW, 30 Zuschläge), Schleswig-Holstein (179 MW, 20 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (127 MW, elf Zuschläge).
Neben der Wind an Land Ausschreibung fand parallel die Ausschreibung für Biomasseanlagen und Biomethananlagen statt -ebenfalls beide deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 286 MW für Biomasseanlagen wurden 100 Gebote mit einer Gebotsmenge von 101 MW eingereicht. Dabei entfielen zwölf Gebote mit 23 MW auf Neuanlagen und 88 Gebote im Umfang von 78 MW auf Bestandsanlagen.
Megensteuerung greift abermals
Aufgrund der Unterzeichnung fand die endogene Mengensteuerung (nachträgliche Angebotsverknappung) beim Zuschlagsverfahren Anwendung. Das bedeutet, dass das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wurde.
Im Ergebnis konnten 69 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 78 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,20 Cent pro kWh bis 17,96 Cent pro kWh. Regional betrachtet gingen fast zwei Drittel der Zuschläge an Gebote mit Standorten in Bayern (25 MW, 25 Zuschläge) und Niedersachsen (20 MW, 19 Zuschläge).
152 MW waren ausgeschreiben, 3,5 MW wurden eingereicht
Die Ausschreibung für Biomethan fand erst zum zweiten Mal überhaupt statt. Dabei handelt es sich um Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen. Anders als in der ersten Runde durften nur Gebote für Projekte mit erteilter Genehmigung eingereicht werden.
Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW sind lediglich zwei Gebote mit einer Gebotsmenge von 3,5 MW eingegangen. Beide Gebote konnten bezuschlagt werden; die beiden geplanten Anlagen befinden sich in Baden-Württemberg. (lm)



