Bis zum 31. Januar müssen alle Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister registriert werden, um weiterhin eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG zu bekommen. Bislang sind jedoch „nur“ zwei Mio. Erzeugungseinheiten von der Bundesnetzagentur erfasst worden, Betreiber von 350.000 Bestandsanlagen haben sich bislang noch nicht gemeldet.
Nach aktuellen Hochrechnungen der Bonner regulierungsbehörde droht damit Ende Januar 130.000 Erneuerbaren-Anlagen der vorläufige Auszahlungsstopp. Erst wenn die Anlagen registriert wurden, werden die zurück gehaltenen Zahlungen nachgezahlt. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung. (lm)
