Gut für Stadtwerke: Regionalisierung, Autarkie und Versorgungssicherheit rücken in der ökonomischen Debatte wieder in den Vordergrund.

Gut für Stadtwerke: Regionalisierung, Autarkie und Versorgungssicherheit rücken in der ökonomischen Debatte wieder in den Vordergrund.

Bild: © Nokhoog/AdobeStock

Drei Phasen sieht der VDMA Power Systems vor, um das aktuelle Strommarktdesign im Rahmen der Energiewende zukunftsfähig zu machen. Je höher der Anteil der Erneuerbaren wird, umso flexibler müssen Systemdienstleistungen und Reservekapazitäten werden.

Der Energy-Only-Market (EOM) wird dabei auch künftig die Einsatzreihenfolge aller Energieanbieter festlegen, allerdings sollen die Handelsfenster von derzeit 15 auf fünf Minuten verkürzt werden. So sollen auch erneuerbare Erzeugungseinheiten stärker am Intraday-Markt teilnehmen können. Für Langfristprodukte mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren soll es einen zusätzlichen Markt geben.

Leistungsreserven könnten teuer werden

Der Markt für Systemdienstleistungen soll, wenn es nach dem VDMA geht, systemoffener gestaltet werden, denn aufgrund der voranschreitenden Energiewende mit vielen, kleinen, dezentralen Erzeugern und Verbrauchern und weniger thermischen Großkraftwerken, wird dieses Segment immer wichtiger. Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) sollen hier verstärkt partizipieren, was nur möglich wird, wenn Steuern und Abgaben sich deutlich stärker am CO2-Fußabdruck der jeweiligen Technologie orientieren.

Zudem sollen neue Produkte, wie synthetische Inertia eingeführt werden. Für eine kosteneffiziente Versorgungssicherheit soll das zentral regulierte System der Reservebeschaffung zu einem wettbewerblichen Markt werden. Bei einer Weiterführung des Leistungsreservesystems – bei dem Erzeugungsanlagen vorgehalten werden ohne Erlöse am Strommarkt zu generieren – würden bei steigenden EE-Anteilen erhebliche Mehrkosten entstehen.  

Differenzverträge statt Pauschalförderung

Aus der Sicht des VDMA muss die nächste Bundesregierung zügig damit beginnen, eine frühzeitige Abschätzung der notwendigen Backup-Kapazitäten in „Worst-Case“-Szenarien vorzunehmen – wie auch vom Bundesrechnungshof gefordert. Des Weiteren muss in einem Kapazitätsmechanismus in Anlehnung an den fokussierten Kapazitätsmarkt auch die Möglichkeit sektorübergreifender Flexibilität gegeben sein.

Eine Reform der Netzentgelte soll den Kapazitätsmechanismus flankieren und dafür sorgen, dass Flexibilitätsoptionen systemdienlich angesiedelt werden, was zur Engpassvermeidung beiträgt. Das vorgeschlagene Marktsystem sieht Förderungen nur dort angebracht, wo der der Erneuerbaren-Ausbau und die Klimaziele sonst nicht realistisch erreicht werden. Statt einer pauschalen Förderung können Differenzverträge in vielen Bereichen eine Alternative sein, heißt es weiter. (lm)

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