Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Bild: © your123/AdobeStock

Für den Redispatch-2.0-Prozess reiche auch der bisher zu geringe Umfang an auszutauschenden Stammdaten nicht aus. Deswegen fordern der Edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation und die Initiative Evu+, den Starttermin 1. Oktober abzusagen und mindestens auf den 1. April 2022 zu verschieben.

"Der Verbändekreis rund um den BDEW hat Lösungsvorschläge an die Bundesnetzagentur gerichtet, die allerdings die wohl suboptimalste Lösung gewählt hat. Die Entscheidung, eine Formatänderung als Handlungsoption für fehlende Stammdaten zu favorisieren, ist überaus unglücklich. Denn damit werden grundsätzliche Vorgehensweisen beim Prozess-Design und der nachfolgenden Formaterstellung verletzt", fasst Edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler die Gründe für die Forderung zusammen.

Arbeiten unter Hochdruck

„Zwar arbeitet der BDEW derzeit unter Hochdruck an einer branchenweiten Übergangslösung, die ab dem 1. Oktober 2021 im Grundsatz angewendet werden soll. Jedoch scheint es unrealistisch, dass eine Implementierung bei allen betroffenen Marktteilnehmern noch vor Oktober möglich ist", so Winkler, der sich ausdrücklich für die Anstrengungen des BDEW sowie den Mitstreitern aus Unternehmen und der Projektgruppe bedankt.

Aus Sicht von Edna steht zu erwarten, dass mit dem jetzigen Stand des Redispatch 2.0 ein an mehreren Stellen unfertiger „Prototyp" in Kraft treten soll. Das wiederum zieht unverhältnismäßig hohe Aufwände bei allen Marktbeteiligten nach sich, um „irgendwie" produktiv gehen zu können. „Wenn es dann auch noch zu einem Datencrash kommen sollte, was wir nicht ausschließen, wird der Flurschaden immens sein", warnt Winkler.

Zudem ist nach Ansicht von Edna und der Initiative Evu+ ein koordinierter Übergang der Verantwortung für die Beschaffung des bilanziellen Ausgleichs vom Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten der betroffenen Anlage an den anfordernden Netzbetreiber zum 1. Oktober vielfach nicht mehr umsetzbar, obwohl dazu die gesetzliche Verpflichtung besteht. „Noch ist das Fehlen des Redispatch 2.0 in der Stromversorgung zu verkraften, aber nicht dieser haltlose Zeitdruck, der durch Ministerium und Behörden aufgebaut wurde", fasst Rüdiger Winkler zusammen. (sg)

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