Im Jahr 2030 werden 199 Gigawatt (GW) aus erneuerbarer Erzeugung in die Verteilnetze eingespeist, auf Übertragungsnetzebene dagegen nur 19 GW.

Im Jahr 2030 werden 199 Gigawatt (GW) aus erneuerbarer Erzeugung in die Verteilnetze eingespeist, auf Übertragungsnetzebene dagegen nur 19 GW.

Bild: © Rainer Sturm/pixelio.de

„Die Energiewende geht nicht ohne die Verteilnetzbetreiber“. Dies unterstrich Gerlind Heckmann, Unterabteilungsleiterin Netze im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am Mittwochnachmittag bei einer Veranstaltung des Arbeitskreises „Zukunftsenergien“ des Forums für Zukunftsenergien in Berlin. Sie stand unter dem Motto „Verbinden, verstehen, vernetzen – die zukünftigen Aufgaben des Verteilnetzbetreibers“.

Mit eindrücklichen Zahlen verdeutlichte Michael Wübbels, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), die zunehmende Bedeutung der Verteilnetzebene. Denn wenn die Energiewende entsprechend der Koalitionsvereinbarung weitergeführt wird, werden im Jahr 2030 199 Gigawatt (GW) aus erneuerbarer Erzeugung in die Verteilnetze eingespeist, auf Übertragungsnetzebene dagegen nur 19 GW. 535 Verbrauchszählpunkte auf der Übertragungsnetzebene stehen 50.300.000 Zählpunkte auf der Verteilnetzebene gegenüber und viele neue Verbraucher wie Elektromobile, Wärmepumpen und Speicher kommen hinzu.

Wabenartige Struktur mit Vorteilen – Kaskadenprinzip zentral

Entsprechend fordert der VKU mehr Systemverantwortung für Verteilnetzbetreiber (VNB). Denn als Anschlussnetzbetreiber kennen sie die örtlichen Flexibilitätsoptionen und können die Wirkweise der Maßnahmen beurteilen und deren netzdienlichen Einsatz steuern. Vorteile ergeben sich auch durch eine höhere Resilienz des Energiesystems, denn eine wabenartige Struktur ist beispielsweise in puncto IT-Sicherheit weniger angreifbar und kann zu einer Regenerierung des Gesamtsystems beitragen. Zudem wird hierdurch in gewissem Umfang der Bedarf für den überregionalen Netzausbau reduziert. „Nötig ist jedoch eine klare Zuordnung von Aufgabe, Verantwortung und Entscheidungshoheit durch das Kaskadenprinzip sowie klare Schnittstellen zwischen Netzbetreibern“, unterstrich Wübbels.

Doch können auch kleinere Stadtwerke diese neuen Aufgaben meistern? „Auch kleinere können dies bewältigen, doch müssen sie sich hierfür auch ein Stück neu aufstellen“, betonte Wübbels.  Er verwies hierbei auf die Ergebnisse des VKU-Gutachtens „Neue Qualität der Zusammenarbeit von Netzbetreibern in einem dezentralen Energiesystem“ (NQdZ), das unter intensiver Einbeziehung von Stadtwerken in ganz Deutschland erarbeitet wurde. „Kooperationen sind hierbei eine wichtige Handlungsoption“, unterstrich Wübbels.

Ziele sind die Bündelung der Flexibilitätsoptionen zum gezielten Einsatz für Netzsicherheit und Systemstabilität, die Erschließung von Synergien und die Koordinierung des Flexibilitäts-Einsatzes innerhalb der regionalen Kooperation. Als Aufgaben ergeben sich hierdurch die Erfassung grundsätzlicher Daten, die Auswertung dieser Daten und die Vergabe von Leitlinien zum Flexibilitätseinsatz sowie die Erfassung und Auswertung der Ist-Daten. Die Aufgaben der einzelnen VNBs innerhalb der Kooperationen sind dann der Einbau und der Betrieb der Sensorik und die Steuerung und der Einsatz der Flexibilität.

Offene Ohren für Reformbedarf – netzdienlichen Speicherbetrieb ermöglichen

Begleitet werden muss dies durch eine Reform des Anreizregulierungssystems, um Investitionen in Smart Grids zu fördern und durch eine Reform der Entgelte, Abgaben und Umlagen, wie Wübbels unterstrich. Vor allem letzteres stieß bei einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten auf offene Ohren. „Dass die regulatorischen Rahmenbedingungen verändert werden müssen, um mehr Flexibilisierung zu ermöglichen ist angekommen, aber leider noch nicht umgesetzt, dies sage ich auch als Kritik an die eigene Adresse“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post. Auch die grüne Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle, der Linke Bundestagsgeordnete Ralph Lenkert und Sandra Weeser, FDP Bundestagsabgeordnete plädierten für Reformen.

Offene Ohren bei den Parlamentariern fanden auch Forderungen, den netzdienlichen Speicherbetrieb durch Netzbetreiber sowie den Betrieb von Ladeinfrastruktur durch Netzbetreiber angesichts von Marktversagen zumindest übergangsweise zu ermöglichen, ohne jedoch das Unbundling grundsätzlich in Frage zu stellen. Konsens war auch, dass die VNBs weiterhin die Daten bekommen, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben brauchen. Doch unterstrichen alle Abgeordneten als auch BMWi-Vertreterin Heckmann, dass es bei der Frage einer zentralen oder dezentralen Energiezukunft kein „Entweder-oder“ gibt, sondern ein „sowohl als auch“. (hcn)

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