Verordnung für Flexibilität im Verteilnetz soll erst nächstes Jahr kommen

Bislang lässt sich das Flexibilitätspotenzial von Wärmepumpen und Co. nicht realisieren, kritisiert der BNE.
Bild: © BWP
Vor drei Jahren war das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet worden. Der §14a des EnWG legt fest, dass Verbraucher im Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt zahlen, wenn sie ihren Verbrauch netzdienlich anpassen und sich nach den Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Die nähere Konkretisierung dieser Festlegung u.a. bezüglich eines Rahmens für die Reduzierung von Netzentgelten, hatte laut Gesetzestext aber noch durch die Bundesregierung erfolgen sollen.
Auf Anfrage der ZfK kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Vorlage des…
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