Strom

Verordnung für Flexibilität im Verteilnetz soll erst nächstes Jahr kommen

Die Energiewirtschaft wartet schon seit 2016 auf die Konkretisierung des Paragraphs 14a des EnWG zur Nutzung von Flexibilitäten im Verteilnetz. Das Bundeswirtschaftsministerium will den Entwurf nun erst 2020 vorlegen.
18.06.2019

Bislang lässt sich das Flexibilitätspotenzial von Wärmepumpen und Co. nicht realisieren, kritisiert der BNE.

Vor drei Jahren war das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet worden. Der §14a des EnWG legt fest, dass Verbraucher im Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt zahlen, wenn sie ihren Verbrauch netzdienlich anpassen und sich nach den Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Die nähere Konkretisierung dieser Festlegung u.a. bezüglich eines Rahmens für die Reduzierung von Netzentgelten, hatte laut Gesetzestext aber noch durch die Bundesregierung erfolgen sollen.

Auf Anfrage der ZfK kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Vorlage des…

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