Vor drei Jahren war das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet worden. Der §14a des EnWG legt fest, dass Verbraucher im Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt zahlen, wenn sie ihren Verbrauch netzdienlich anpassen und sich nach den Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Die nähere Konkretisierung dieser Festlegung u.a. bezüglich eines Rahmens für die Reduzierung von Netzentgelten, hatte laut Gesetzestext aber noch durch die Bundesregierung erfolgen sollen.
Auf Anfrage der ZfK kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Vorlage des Entwurfs für die Konkretisierung von §14a für Mitte nächsten Jahres an. Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen würden derzeit abgestimmt.
Kritik aus der Energiewirtschaft
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), Robert Busch, bezeichnet den Zeitplan als „Prokrastination“. Hier würde ein Thema „systematisch unterschätzt und verzögert, das für das Gelingen der Energiewende essentiell ist.“ Durch die fehlende Konkretisierung ließe sich das Flexibilitätspotential für Wärmepumpen und Co. bisher nicht realisieren. Daher fordert der Verband: "Wenn der Gesetzgeber den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen vorbereitet, muss er mindestens gleichzeitig auch einen Rahmen für netzdienliche Flexibilitäten im Verteilnetz schaffen." (pm)



