Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben in einer kleinen Anfrage zu den regionalen Unterschieden zwischen den Netznutungsentgelten die Bundesregierung um Auskunft gebeten. Sie sehen die Stromnetzentgelte ungerecht verteilt. Während Großverbraucher erhebliche Privilegien erhalten, müssen Mittelstand und Privathaushalte immer höhere Entgelte entrichten.
Die Bundesregierung antwortete nun, dass Haushalte mit 128,2 TWh etwa ein Viertel (24,8 Prozent) des 2016 insgesamt verbrauchten Stroms für sich verbucht haben. Die genauen Anteile an den Netzentgelten würden sich allerdings nicht präzise ermitteln lassen. Das ergebe sich aus der Energiebilanz 2016 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen. Neuere Daten würden hierzu nicht vorliegen.
Netzentgelte für Haushaltskunden 2017 zwischen 3,1 und 13,6 Cent pro Kilowattstunde
Es sei aber davon auszugehen, dass der Anteil der Haushalte, die an der Niederspannung angeschlossen sind, an diesen Entgelten höher sei, als der Anteil an der Gesamtstromabnahme, heißt es in der Antwort weiter. Unter den Haushalten wurden nicht nur Privatkunden, sondern auch Gewerbebetriebe erfasst, so die Regierung.
In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf regionale Unterschiede bei den Netzentgelten ein. Demnach lag die Spannweite für Haushaltskunden im Jahr 2017 zwischen 3,1 Cent pro Kilowattstunde und 13,6 Cent pro Kilowattstunde. Auf letzteres Netzgebiet seien nur wenige Kunden entfallen. Bei Kunden mit einem Verbrauch von 50 000 Kilowattstunden pro Jahr lag die Spannweite zwischen 2,8 Cent und 10,4 Cent pro Kilowattstunde.
Mengengewichteter Mittelwert vom Musterhaushalt liegt bei 7,13 Cent pro Kilowattstunde
Für das Jahr 2018 liegen vorläufige Berechnungen vor, demnach schwanken die Entgelte für einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3 500 Kilowattstunden pro Jahr zwischen 3,51 Cent und 10,89 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich die Analyse auf Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur beschränkt. Der mengengewichtete Mittelwert (Haushaltskunde mit 3500 kWh/a) liegt demnach bei 7,13 Cent – wobei eine Schwankungsbreite von 3,51 bis 10,89 Cent pro Kilowattstunde festgestellt wurde.
Der höchste Grundpreis eines Netzbetreibers liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur für Kunden in der Niederspannung liegt demnach bei 96 Euro im Jahr. Bei den 20 Netzbetreibern mit den höchsten Grundpreisen verringert sich das Niveau auf 73 Euro pro Jahr. Man sehe bei dieser Preisstellung durch die Netzbetreiber keinen Anlass für ein behördliches Eingreifen, so die Bundesregierung.
Netzentgeltmodernisierungsgesetz lässt Verteilnetzentgelte sinken
Nach dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2017 lag das durchschnittliche mengengewichtete Netzentgelt für Haushaltskunden (Abnahme zwischen 2500 und 5000 kWh) 2017 bei 7,3 Cent/kWh. Aufgeschlüsselt auf die Gebiete der Regelzonen der Übertragungsnetzbetreibern betrug laut Bundesnetzagentur das durchschnittliche mengengewichtete Netzentgelt für Haushaltskunden mit einer Jahresarbeit von 3500 kWh bei 50Hertz etwa 8,2 Cent/kWh, bei Tennet etwa 8,0 Cent/kWh, bei TransnetBW etwa 7,0 Cent/kWh und von Amprion etwa 6,5 Cent/kWh. Der Grund für das Sinken der durchschnittlichen Verteilnetzentgelte 2018 mit 7,13 Cent pro Kilowattstunde, dürfte am Inkrafttreten des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes 2017 liegen, heißt es in der Antwort weiter.
Derzeit werden zudem rund zehn Prozent der gesamten Stromverbrauchsmenge in Deutschland in der privaten und gewerblichen Eigenversorgung verbraucht. Ohne Eigenversorgung und vollem Strombezug aus den Netzen, könnten die Netzentgelte laut Schätzungen der Übertragungsnetzbetreiber rund zehn Prozent niedriger liegen.
Neue Studie ermittelt Maßnahmen, um zusätzlichen Netzausbau zu begrenzen
Erhebliches Einsparpotenzial beim Netzausbau gebe es durch den Einsatz innovativer Planungskonzepte und intelligenter Technologien, etwa durch Spitzenkappung. So könnte sich der energiewendebedingte Netzausbau bis 2032 um etwa 15 Prozent reduzieren lassen. Mit welchen Maßnahmen sich der zusätzliche Netzausbaubedarf begrenzen lässt, werde derzeit in einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums "Digitalisierung der Energiewende" im Topthema 2 ermittelt.
Die im Netzentgeltmodernisierungsgesetz beschlossenen Maßnahmen haben der Bundesregierung zufolge die Höhe der Verteilnetzentgelte 2018 gedämpft und daher positive Effekte für die Netznutzer gezeigt. Über alle Spannungsebenen werden sich die Kosten für vermiedene Netzentgelte 2018 auf etwa 1,3 Mrd. Euro belaufen. Das bedeute eine bundesweite Kostenentlastung der Verteilnetze gegenüber 2017 in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Vergangenes Jahr lagen die Kosten hier noch bei 2,4 Mrd. Euro.
Auswirkungen auf EEG-Umlage
Demgegenüber seien die in den Verteilnetzen eingespeisten und erfassten Menge, auf die vermiedene Netzentgelte anfallen, von 207 auf 217 TWh angestiegen. Zudem gebe es weitere Einspareffekte, die jedoch nicht in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur, sondern der Landesregulierungsbehörden fallen.
Auf die EEG-Umlage wirken sich die vermiedenen Netzentgelte nur sehr gering aus: Nach groben Näherungsrechnungen betrugen die vermiedenen Netzentgelte für volatile Erzeugung nach Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber rund 550 Mio. Euro. Von 2018 an sollen diese Zahlungen über drei Jahre abgeschmolzen werden. Pro Jahr ergibt sich damit eine durchschnittliche Verminderung der vermiedenen Netzentgelte von 150 bis 200 Mio. Euro.
Der für die EEG-Umlage anzulegende Letztverbrauch wird für 2018 auf rund 350 Mrd. TWh prognostiziert. Überschlägig ergebe sich daraus ein jährlich steigender Finanzierungsbedarf von 0,05 Cent/kWh für 2018 bis 2020. Somit betrage der zusätzliche Finanzierungsbedarf in der EEG-Umlage von 2020 an somit 0,15 Cent/kWh. (sg)



