Vonovia wegen Koppelung von Wohnen und Energiebelieferung in der Kritik
Neumieter, die den Strom- und Gasbezug der Vonovia nicht wollten, müssten aktiv werden und den entsprechenden Passus im Mietvertrag streichen, hieß es in einer Mitteilung des Deutschen Mieterbunds und der Verbraucherzentrale.
Der Energieliefervertrag habe eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und verlängere sich jeweils ohne Kündigung. Der Tarif für den Strom habe zudem in einem von der Verbraucherzentrale NRW geprüften Fall über dem Durchschnittspreis gelegen.
Vonovia: Abschluss ist freiwillig
Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. Der Abschluss des Stromvertrages sei für den Mieter freiwillig. Auch gebe es vorab die die Möglichkeit zum Preisvergleich. Die angebotenen Preise seien zudem günstiger als der Grundversorgungstarif, hieß es. (dpa/hil)