Der Vorstandsvorsitzende der Vonovia SE, Rolf Buch, steht im Eingangsbereich der Firmenzentrale.

Der Vorstandsvorsitzende der Vonovia SE, Rolf Buch, steht im Eingangsbereich der Firmenzentrale.

Bild: © Marcel Kusch/dpa

Neumieter, die den Strom- und Gasbezug der Vonovia nicht wollten, müssten aktiv werden und den entsprechenden Passus im Mietvertrag streichen, hieß es in einer Mitteilung des Deutschen Mieterbunds und der Verbraucherzentrale.

Der Energieliefervertrag habe eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und verlängere sich jeweils ohne Kündigung. Der Tarif für den Strom habe zudem in einem von der Verbraucherzentrale NRW geprüften Fall über dem Durchschnittspreis gelegen.

Vonovia: Abschluss ist freiwillig

Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. Der Abschluss des Stromvertrages sei für den Mieter freiwillig. Auch gebe es vorab die die Möglichkeit zum Preisvergleich. Die angebotenen Preise seien zudem günstiger als der Grundversorgungstarif, hieß es. (dpa/hil)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper