"Freitag der 14., ist ein ruhiger, etwas diesiger Dezembertag." Mit diesen Worten fängt ein Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ("FAZ") vom 13. Januar an. Erzählt wird die Situation im deutschen Stromnetz um die Mittagszeit des 14. Dezembers. Betitelt wurde der Artikel mit der Überschrift: "Der Tag, an dem der Strom knapp wurde."
Im Prinzip war es ein Tag mit wenig Solar- und Windenergie im Netz. Wie immer müssen an solchen Tagen Prognosen den Eintrag der fluktuierenden Energie voraussagen. Erfolgt dies zu ungenau, so muss Regelenergie den Fehlbetrag ausgleichen. Da der Regelenergiebedarf zu groß wurde, kam die Abschaltverordnung zum Tragen und es wurden Industriebetriebe in die Regelung des Stromnetzes mit integriert – in Form von Abschaltungen ("Abschaltbare Lasten"). Diese Abschaltungen sind vertraglich geregelt und laut Bundesnetzagentur "ein gutes Geschäft" für die Unternehmen. Am 14. Dezember fanden im Zeitraum von 10.45 Uhr bis 21 Uhr insgesamt 30 Abrufe mit einer maximalen zeitgleichen Abrufleistung von 744 MW und einer durchschnittlichen Abrufleistung von 180 MW statt, erklärte die Behörde gegenüber der ZfK.
Industrie zeigt sich besorgt
Im "FAZ"-Artikel stand ein anderer Wert: In der Summe hat die Industrie um die Mittagszeit etwa 1025 MW an Leistung aus der Produktion genommen, zitiert die "FAZ" Äußerungen aus dem Konzern Hydro Aluminium in Neuss. Und die Industrie zeigte sich besorgt ob der Situation: "Bisher sind dieses Jahr 78 Abschaltungen alleine der Aluminiumhütten erfolgt", heißt es in einem Brandbrief, den das Unternehmen kurz nach diesem Vorfall dem Präsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann, gesandt habe.
In dem "FAZ"-Artikel wurden die Hintergründe für dieses Szenario nicht näher erläutert. Es wurde nur dem höheren Aufkommen von erneuerbaren Energien im Netz eine instabilisierende Wirkung für das Gesamtsystem unterstellt. Nach Meinung vieler in der Branche kam es aber zu Abschaltungen, da die BNetzA vor Monaten, infolge der Mondpreise an den Regelenergiemärkten am 17. Oktober 2017, ein neues Mischpreisverfahren bei der Minutenreserve (MRL) und der Sekundärregelleistung (SRL) eingeführt hat. Nur: Diesen Ansatz will die BNetzA nicht akzeptieren.
Next Kraftwerke sieht Mischpreisverfahren für ursächlich
Der Reihenfolge nach: Der Direktvermarkter Next Kraftwerke sieht nun das neue Mischpreisverfahren als ursächlich für die relativ schnelle Abschaltung von Lasten in Industriebetrieben. So fehlten an diesem 14. Dezember 2018 in der Mittagsspitze laut Next Kraftwerke rund 5 GW an Strom gegenüber der Vortagesprognose. Zu solch einer Unterdeckung kam es auch am 2. November 2017. Doch damals griff die Abschaltverordnung nicht. Zudem wurde weniger Regelenergie eingesetzt, weil die Marktakteure damals noch ganz anders agierten.
Im damaligen Marktdesign war es noch teurer, Regelenergie zu kaufen, wenn plötzlich Strom im System fehlte, erläuterte Next Kraftwerke. Wenn Regelenergie teuer ist, versuchen Marktakteure, die auf falschen Prognosen sitzen, fehlenden Strom von anderer Quelle zu bekommen. Also wurden im November 2017 anderen Strommarktakteuren am Intraday-Handel der Spotbörse überschüssige Strommengen abgekauft. Die Verkäufer fuhren dann die Wasserturbinen ihrer Pumpspeicher hoch, ihre Biogasanlagen, ihre Gaskraftwerke, ihre Steinkohlekraftwerke oder sie reduzierten ihren Verbrauch. Nur noch die Spitzen der Fehlprognosen mussten über Regelenergie abgefedert werden – die war im Verhältnis zu den Spotmarktpreisen richtig teuer damals.
Reserven waren schnell erschöpft
Durch die neuen Spielregeln am Markt mit dem Mischpreisverfahren sei nun die Regelenergie "künstlich" verbilligt worden, so Next Kraftwerke. Mit der Folge: Die Aktivierung von Regelenergie war im Verhältnis zu den letzten Intraday-Preisen so günstig (in den Mittagsviertelstunden maximal 140 bis 240 Euro pro MWh), dass Strommarktakteure, deren Prognosen falsch waren, lieber die niedrigen Kosten für diese wertvolle Reserve in Kauf nahmen, als die letzten Intraday-Preise am Spotmarkt für den betreffenden Zeitraum (>300 Euro pro MWh) zu nutzen. Und folglich wurde nun eine andere Handlungskaskade aktiviert, nämlich die Optionen Regelenergie und abschaltbare Lasten, statt eine Regelung über eine Option früher (eben den Intraday-Handel an der Spotbörse) einzuleiten. Da nun die billige Variante über Regelenergie häufig genutzt wurde, kam es schnell zur Erschöpfung der Reserven.
Auch die Handelsexperten von Trianel sehen im geänderten Marktdesign durch das Mischpreisverfahren eine Veränderung im Verhalten der Marktakteure: "Die Engpasssituation vom 14. Dezember kann aus unserer Sicht nicht alleine auf Prognosefehler zurückgeführt werden." Das neue Mischpreisverfahren führe über den Verfall der Arbeitspreise für Regelleistung direkt zu einem Verfall der Ausgleichsenergiepreise. Gleichzeitig wurde die Nachfragemenge der positiven MRL für das dritte Quartal stark eingekürzt. In einer Situation mit sehr sensitiven Intraday-Preisen wie am 14. Dezember wägten Teile des Markts gegebenenfalls das Preisrisiko gegenüber der Ausgleichenergie nun anders ab, als es vor dem Regimewechsel im Regelleistungsmarkt der Fall war. "Die verknappte Regelleistungsnachfrage bringt das System so schnell an seine Belastungsgrenzen", befinden die Experten von Trianel.
BNetzA: Am 14. Dezember wurden keine Verbraucher zwangsweise abgeschaltet
Die BNetzA beurteilt den Fall so: Am 14. Dezember kam es zu keinem Stromengpass, denn zur Deckung des Verbrauches war die Erzeugungskapazität ausreichend; Deutschland konnte sogar noch Strom exportieren. Es habe aber einen hohen Regelzonensaldo gegeben, von in der Spitze rund 2620 MW (12.15 – 12.30 Uhr). Dies sei Folge verschiedenster Gründe, insbesondere durch Prognosefehler der Bilanzkreisverantwortlichen. Wichtig war der Behörde, zu betonen: Es wurden am 14. Dezember keine Verbraucher zwangsweise abgeschaltet, da es zu jeder Zeit ausreichend Erzeugungskapazitäten gab und Deutschland ebenfalls zu jeder Zeit Nettoexporteur war. Mit dieser Aussage wiederspricht die BNetzA dem "FAZ"-Bericht, der von einer Situation von Stromimporten während des Vorfalls sprach.
Die BNetzA sieht nun auch keinen Zusammenhang oder keine Ursächlichkeit zwischen dem neuen Mischpreisverfahren und dem Vorfall. Die Situation am 14. Dezember sei nach derzeitigen Erkenntnissen insbesondere geprägt gewesen durch eine ungewöhnlich hohe Abweichung bei der Prognose von Erzeugung und Verbrauch, die auf die Fehlprognose von Einspeisungen aus Erneuerbaren-Anlagen zurückzuführen sein könnte. Trotz ausreichend Stromerzeugungskapazitäten wurden möglicherweise noch offene Positionen im Intraday-Handel nicht von allen Bilanzkreisverantwortlichen geschlossen. Die Gründe dafür werden aktuell noch untersucht.
Die vorgehaltene Regelleistung war zu niedrig dimensioniert
Gleichzeitig sei die vorgehaltene Regelleistung am 14. Dezember so niedrig dimensioniert gewesen, dass auch abschaltbare Lasten abgerufen wurden. "Um die Dimensionierung der vorzuhaltenden Regelleistung noch präziser und kurzfristiger zu bestimmen, wird gegenwärtig ein neues Dimensionierungsverfahren zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur abgestimmt", so die Behörde.
Der von den Übertragungsnetzbetreibern ausgeschriebene Bedarf beträgt aktuell für positive Minutenreserveleistung 874 MW und für negative Minutenreserveleistung 1067 MW. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind seit Einführung des Mischpreisverfahrens strukturelle Veränderungen im Saldo des deutschen Netzregelverbundes (NRV-Saldo) und damit der Abrufmengen nicht erkennbar, ließ die Behörde wissen.
Häufigkeiten größerer Ungleichgewichte über die letzten Jahre nicht erhöht
Schließlich haben sich die Häufigkeiten größerer Ungleichgewichte über die letzten Jahre nicht erhöht. Im Jahr 2018 gab es insgesamt drei Tage, an denen eine Unter- oder Überdeckung von mehr als 2500 MW auftrat. Im Jahr 2017 war dies an vier Tagen der Fall, im Jahr 2016 an sieben Tagen und im Jahr 2015 sogar an zehn Tagen. In den Jahren 2013 und 2014 kam dies noch häufiger vor, betonte die Behörde. (al)

