Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bild: © fotograf-halle.com/AdobeStock

Strom aus Photovoltaik(PV)-Anlagen mit über 100 kWp elektrischer Leistung, die seit 2016 am Netz sind, muss direktvermarktet werden – so will es das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Aber gilt das immer? Über alle Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Vermarktung von Solarstrom aus dieser Größenklasse informiert am Montag (6. Mai) von 13 bis 15 Uhr Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) Franken in einem kostenpflichtigen Webinar. Inbegriffen ist ein Excel-Werkzeug, mit dem sich alle Vermarktungsmöglichkeiten vergleichen lassen. Die Veranstaltung richtet sich an Projektentwickler, Investoren, Anlagenbetreiber, Energieberater und Installateure.

Inhalte des Webinars sind:

  • Funktionsweise der Direktvermarktung, der Markt der Direktvermarkter, ihre Portfolien und ihre Angebote
  • Spielraum und Grenzen für die Wirtschaftlichkeit
  • langfristige Alternativen zur reinen Direktvermarktung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017: Kombi mit Eigenversorgung mit Ausfallvergütung oder Inbetriebnahme von weniger als jeweils 100 kWp alle zwölf Monate
  • die neue Norm VDE AR 41xxx

(geo)

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