Strom

WHO setzt erstmals Lärm-Richtwerte für Windenergieanlagen

Die Geräusche von Windenergieanlagen in direkter Nähe von allgemeinen Wohngebieten sollen am Tag nicht mehr als 45 Dezibel überschreiten, so die Weltgesundheitsorganisation (WHO). In Deutschland sind allerdings 55 Dezibel erlaubt.
10.10.2018

Zum Vergleich: Bei einer Entfernung von 200 Metern sind Windkraftanlagen leiser als eine ruhige Unterhaltung.

"Lärm von Windenergieanlagen oberhalb von durchschnittlich 45 Dezibel tagsüber ist mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden", heißt es im Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für die nächtliche Lärmbelastung spricht die Organisation hingegen keine Empfehlung aus. Dafür gebe es noch nicht genügend aussagefähige Studien.

In Deutschland gilt für genehmigungspflichtige Anlagen in allgemeinen Wohngebieten laut deutschem Umweltbundesamt derzeit ein Immissionsrichtwert von 55 Dezibel tagsüber und 40 Dezibel nachts. Daran müssen sich auch Windparks halten.

Weitere Grenzwerte festgelegt

Auch für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr hat die WHO Grenzwerte empfohlen: Bei Straßenverkehr tagsüber nicht mehr als 53 Dezibel und nachts 45 Dezibel. Bei Schienenverkehr gelten am Tag 54 Dezibel und nachts 44 Dezibel. Am strengsten fallen die Grenzwerte für den Luftverkehr aus: 45 Dezibel am Tage und in der Nacht 40 Dezibel.

Die Leitlinien sind als Empfehlung zu sehen, um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Politiker sollen damit Richtwerte festlegen und bauliche Maßnahmen veranlassen oder einfordern, damit die Richtwerte eingehalten werden.

BWE: nur fakultative Empfehlung!

Der Bundesverband Windenergie (BWE) verweist darauf, dass in Deutschland die Schallemissionen von Windrädern schon heute ein wichtiger Bestandteil der Immissionsrechtlichen Prüfung sind. Teilweise würden die aktuellen Richtlinien der sogenannten "Technischen Anleitung (TA) Lärm" deutlich über die Empfehlungen der WHO hinausgehen. So gelte etwa nachts eine Schallemission von 40 Dezibel.

Zudem sei die Empfehlung im Kontext der anderen Lärmquellen zu sehen. Dabei werde unterschieden, welche Maßnahmen dringend empfohlen werden und welche fakultativ sind. So würden diejenigen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr als dringend geltend, während die für Windanlagen nur fakultativ seien. Zudem sei Windenergie der schwächste Lärmemittent im Vergleich zu den anderen genannten.

Die Branche habe außerdem auf der Wind-Energy 2018 zudem gezeigt, dass weiter kräftig und erfolgreich daran gearbeitet werde, Windanlagen noch ruhiger und leiser werden zu lassen, bekräftigt der Verband. (sg)