Bürokratie als Bremse: Erneuerbare Energien könnten in Europa noch stärker wachsen, als sie es tun.

Bürokratie als Bremse: Erneuerbare Energien könnten in Europa noch stärker wachsen, als sie es tun.

Bild: @ Trianel

Mit Paragraph 6 im EEG 2021 ist es endlich möglich geworden, Kommunen rechtssicher mit bis zu 0,2 Cent pro kWh am Betrieb eines Solarparks zu beteiligen - ohne Gegenleistung. Für die Umsetzung der kommunalen Beteiligung hat der bne, gemeinsam mit der Kanzlei Becker, Büttner, Held (BBH) und verschiedenen Branchenverbänden, darunter auch der VKU, einen Mustervertrag erarbeitet.

Die Kommunalbeteiligung gilt sowohl für geförderte Solarparks, die über Ausschreibungen realisiert werden, als auch für Solarparks, die als Power Purchase Agreement (PPA) ohne Förderung umgesetzt werden. Bei der vertraglichen Ausgestaltung gilt es verschiedene Detailregelungen zu beachten, wie Jens Vollprecht und Wieland Lehnert, Partner beziehungsweise Partner Counsel bei BBH betonen: „Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des Paragraphen 6 EEG exakt einzuhalten. Eine solche Vereinbarung über die Kommunalbeteiligung am Betrieb eines Solarparks darf erst nach dem Beschluss des Bebauungsplans geschlossen werden. Ein Zusammenhang zwischen einer finanziellen Unterstützung und einer Genehmigung soll so ausgeschlossen werden."

Neues Informationsportal

Zum Mustervertrag gehört zudem noch ein Beiblatt mit Hintergründen und Erläuterungen zum rechtlichen Kontext. Alle Dokumente können auf dem neuen Portal des bne „SonneSammeln“ eingesehen werden. Das Portal bietet zudem weitere Informationen für Kommunen von Genehmigungsprozessen, über Beteiligungsmöglichkeiten bis hin zum Artenschutz. (lm)

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