Strom

Wind: Repowering statt Anschlussförderung für Altanlagen

Noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause soll die Zukunft für ausgeförderte Windkraftanlagen diskutiert werden. Der VDMA plädiert für eine Repowering-Strategie.
30.06.2020

Das Thema Repowering soll auch in der für Herbst angekündigten EEG-Novelle Berücksichtigung finden.

Bis Mitte der 2020er Jahre werden etwa die Hälfte und damit rund 16 GW der derzeit installierten Windenergieleistung an Land aus der EEG-Vergütung fallen. Für einen wirtschaftlichen Betrieb stehen derzeit mehrere Möglichkeiten für Anlagenbetreiber im Raum: PPAs, Repowering oder eine mögliche Anschlussförderung, wie sie der Bundesrat am Freitag diskutieren will.

Während der Wirtschaftsausschuss eine Anschlussförderung empfiehlt, plädiert der Umweltausschuss auf einen Verzicht darauf. Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) befürwortet Letzteres: „Effizientere und modernere Anlagen sind ein wichtiger Baustein zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaziele. Neben Akzeptanzsicherung, Flächen- und Kosteneffizienz und der Netzintegration ermöglicht Repowering den in Deutschland ansässigen Anlagenherstellern, innovative Produkte zum Einsatz zu bringen. Dies stärkt den Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland“, erklärt Matthias Zelinger, Geschäfsführer VDMA Power Systems.

Ausnahmen bei Länderöffnungsklausel

Aus Sicht des Fachverbandes sind folgende politische Impulse für ein erfolgreiches Repowering nötig:

  • Repowering muss strategisch betrachtet werden. Als Grundlage dafür muss eine entsprechende Datenbasis erstellt werden, um das in Deutschland vorhandene Flächenpotenzial effizient zu nutzen und die Strommengen zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels weiter zu erhöhen.
  • Neubau- sowie Repowering-Projekte werden oftmals aufgrund von Natur- und Artenschutzprüfungen verzögert. Für Repowering-Projekte sollte ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren möglich sein.
  • Landesregierungen, die die Länderöffnungsklausel grundsätzlich nutzen wollen, sollten Ausnahmen von der Abstandsregel für Repoweringprojekte einführen sowie Flexibilität für Abweichungen von Höhenbeschränkungen ermöglichen. (ls)