Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Bild: © Rainer Sturm/Pixelio

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Dienstag (26. Juni) die dritte Ausschreibung in diesem Jahr eingeläutet. Gesetzlich vorgegeben war ein Volumen von 700 MW. Allerdings muss der Zubau von Pilotanlagen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden, so dass tatsächlich „nur“ 670 MW Leistung ausgeschrieben sind. Im Netzausbaugebiet, das im Wesentlichen in Norddeutschland ausgewiesen ist, können 314 MW bezuschlagt werden.

Zum Gebotstermin, 1. August, können maximal 6,3 Cent pro kWh geboten werden. Dabei können nur Gebote für einen Referenzstandort abgegeben werden – die Höhe der Zahlung für den tatsächlichen Standort kann später davon abweichen.

Bürgerenergie-Sonderregel zur BImSchG gilt nicht

Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Projektierer ist, dass ihre Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten hat und diese bis zum 11. Juli 2018 im Marktstammdatenregister bei der BNetzA gemeldet wurde. Damit wird das Genehmigungsprivileg für Bürgerenergiegesellschaften weiter ausgesetzt. Andere Regelungen, wie eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten in dieser Runde jedoch weiter. (ls)

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