Strom

Windkraft an Land: Geringere Gebotsmengen, steigende Förderung

Die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Onshore-Anlagen sorgt für Überraschung: Erstmals wurde die ausgeschriebene Menge unterzeichnet, während die Gebotswerte wieder steigen.
17.05.2018

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windkraft an Land bekannt gegeben. 604 MW anstatt den ausgeschriebenen 670 MW wurden in der Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Mai vergeben. Damit war die ausgeschriebene Menge erstmalig seit der Umstellung auf das Ausschreibungsverfahren vergangenes Jahr leicht unterzeichnet.

Insgesamt gingen 111 Gebote ein, die alle bezuschlagt werden konnten. Dabei lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,73 ct/kWh und stieg damit auf das Niveau der Ausschreibung im Mai 2017 an. Im Vergleich dazu lag die Förderhöhe in der ersten Runde im Februar dieses Jahres bei 4,73 ct/kWh. Die Zuschlagswerte reichten in der aktuellen Ausschreibung von 4,65 ct/kWh bis zu 6,28 ct/kWh.

Fehlende Regelung über BImSchG-Genehmigung begünstigt Trend zu niedrigen Gebotsmengen

Die meisten Zuschläge gingen an Bieter aus Nordrhein-Westfalen (33 Zuschläge, 138 MW) und Brandenburg (16 Zuschläge, 87 MW). Dicht dahinter folgen Bürgerenergiegesellschaften mit 15 erfolgreichen Geboten im Umfang von 113 MW. Auch in dieser Runde durften die Gesellschaften nur mit einer Genehmigung durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) teilnehmen. Zum Jahresanfang wurden die Privilegien der Bürgerenergie eingeschränkt, da es durch längere Umsetzungsfristen und die Ausnahmeregelung zur bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zu Wettbewerbsverzerrungen gekommen war.

Für eine dauerhafte Genehmigungspflicht nach dem BImSchG als grundsätzliche Teilnahmevoraussetzung spricht sich der Bundesverband Windenergie aus. Für potenzielle Projektierer sei bisher unklar, ob mit einer genehmigten Anlagentechnik überhaupt ein Zuschlag möglich wäre. Deshalb hätten sich eine ganze Reihe von Akteuren entschieden, die Anlagentechnologie durch zeitaufwendige Umgenehmigungen anzupassen, um überhaupt eine Chance im Preiskampf des Ausschreibungsverfahrens zu haben. Dementsprechend befinden sich derzeit 10 000 MW in laufenden Genehmigungsverfahren anstatt im Umsetzungsprozess.

Unklarheit über die Sonderausschreibungen sorgen für zusätzliche Verunsicherung

Zudem würden immer mehr der erteilten Genehmigungen im Nachhinein rechtlich beklagt und es kommt erneut zu langwierigen Umgenehmigungen. All das kostete Zeit und Geld, was einem kontinuierlichen Ausbaupfad im Weg stünde. Ähnlich kritisch sieht die unklare Lage der Fachverband VDMA Power Systems. Er beklagt, dass die Koalitionsparteien in der Diskussion um das 100-Tage-Gesetz die geplanten Sonderausschreibungen kippen könnten. Das verunsichere die Branche und begünstige den Trend zu geringeren Mengengeboten. (ls)