In Berlin betreibt die Firma Enbreeze bald drei Kleinwindanlagen.

In Berlin betreibt die Firma Enbreeze bald drei Kleinwindanlagen.

Am Freitag diskutiert der Bundesrat einen Gesetzesentwurf des Landes NRW zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel und einen Entschließungsantrag des Landes Brandenburg. Es geht um die Entprivilegierung der Windenergienutzung im Baugesetzbuch (BauGB). Mit einer wieder in Kraft gesetzten Länderöffnungsklausel würde einzelnen Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Abstandskriterien beim Bau von Windkraftanlagen zu schaffen. Konkret plant NRW ein Gesetz, nach dem ein Mindestabstand von 1.500 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung gewahrt werden muss.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) befürchtet, dass die jahrelange Arbeit der Träger der Regional- und Flächennutzungsplanung weitgehend entwertet werden könnte. Als Folge befürchtet der Interessenverband der Windenergie eine Verschärfung der ohnehin schon prekären Genehmigungssituation für Windenergieprojekte und ein Einbruch der Windenergienutzung in einzelnen Bundesländern. Was passieren könne, zeige das Beispiel Bayern. Dort waren die Abstandsregeln mithilfe einer bis 2015 gültigen Ausnahmeregel verschärft worden.

Länder stellen sich gegen Bundesregierung

Weiter weist der BWE darauf hin, dass die Vorschläge aus NRW und Brandenburg in direktem Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung stehen. Der Berliner Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine energiepolitische Agenda vor, die aus einem Dreiklang von 65 Prozent Erneuerbaren Energien bis 2030, einem stärkerem Zubau Erneuerbarer einschließlich kurzfristiger Sonderausschreibungen sowie Impulsen für Sektorenkopplung und innovative Vermarktungskonzepte besteht.

„Statt den Zubau der Leittechnologie der Energiewende zu stoppen und die Energiewende insgesamt zu blockieren, muss es Politik und Branche gelingen, die politisch definierten Ziele vor Ort zu erklären. Bundestag und Bundesrat haben den Klimavereinbarungen von Paris zugestimmt", sagt dazu Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie. Die Branche stehe bereit, ihren Beitrag dafür zu leisten.

BWE: Kommunen und Bevölkerung einbinden!

Auch eine Entprivilegierung der Windenergie im BauGB könnte die Windenergienutzung ersticken. Dann müssen sich die Kommunen den komplexen Planungsverfahren allein stellen. Eine Aufhebung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung würde nicht nur zu zunehmender Rechts- und Investitionsunsicherheit führen, sondern auch die Genehmigungszeiträume erheblich verlängern. Der Gesetzesentwurf, den Brandenburg im Bundesrat beraten lässt, sieht eine Verdopplung möglicher Planungsfristen von einem auf zwei Jahre vor. (sig)

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