Strom

Windkraftbranche fordert BImSchG-Genehmigungen für Ausschreibungen

Um den Ausbau der Windkraft zu sichern will die Branche Korrekturen des EEG. Für dieses Jahr wird mit einem zurückgehenden Zubau gerechnet.
25.01.2018

Für das Jahr 2018 erwartet die Windbranche einen Zubau von 3500 MW.

Im vergangenen Jahr war der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit 5333 Megawatt (MW) und 1792 Anlagen erwartungsgemäß hoch. Der Zubau entspricht einem Zuwachs von 15 Prozent im Vergleich zum Gesamtjahr 2016. Diese Zahlen gab heute der Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE), Hermann Albers, bekannt.

„Parallel zur Einführung von Ausschreibungen wurde im vergangenen Jahr ein großer Teil der bis Ende 2016 erteilten Genehmigungen umgesetzt. Damit ist 2017 das bisher zubaustärkste Jahr. Zum Jahreswechsel waren 28 675 Windenergieanlagen an Land am Netz“, so Albers.

Zubau von 3500 MW in 2018 erwartet

Für das Jahr 2018 erwartet er einen Zubau von circa 3500 MW, vorwiegend aus dem Übergangssystem. Da bei den Ausschreibungen im Jahr 2017 überwiegend nicht genehmigte Projekte mit verlängerten Realisierungszeiten zum Zuge kamen, sei die Prognose für das laufende Jahr mit Unsicherheiten behaftet. Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, fordert daher: „Der Gesetzgeber muss das EEG dringend reparieren. Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) muss umgehend und dauerhaft für alle Gebote gefordert werden. Um den kontinuierlichen Ausbau zu sichern und Klimaschutz zu ermöglichen, müssen zusätzliche Mengen ausgeschrieben werden und nicht realisierte Zuschlagsmengen in die Ausschreibungen zurück.“

Zusatzvolumen ausschreiben

Im Jahr 2017 wurden von den insgesamt ausgeschriebenen 2820 MW Wind an Land 2730 MW an Projekte vergeben, die noch über keine BImSchG-Genehmigung verfügen. Diese 2730 MW müssen innerhalb der nächsten viereinhalb Jahre umgesetzt werden. Um einen für die Industrie nachhaltig negativ wirkenden Einbruch des Zubaus im Jahr 2019 zu glätten, unterstützt die Branche daher die Forderung der Bundesländer, in der 3. und 4. Ausschreibung 2018 zusätzliche Volumen auszuschreiben.

In den Sondierungsgesprächen von CDU/CSU und SPD wurde ein Sondervolumen Wind an Land angekündigt, um die trotz des aktuellen Ausbaus der erneuerbaren Energien erkannte Verfehlung des Klimaschutzziels 2020 aufzufangen. „Wir begrüßen diese Ankündigung und regen an, die Aufteilung auf die einzelnen Ausschreibungsrunden an dem tatsächlich genehmigten Volumen auszurichten. Damit lässt sich zusätzlicher Klimaschutz mit Wettbewerb kombinieren“, so Albers.

Anfang der Zwanzigerjahre mit einem erheblichen Rückbau alter Anlagen zu rechnen

Zur Erreichung des in den Sondierungsgesprächen vorgeschlagenen Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030, ist laut Sicht der Branche eine nachhaltige Anpassung des Ausschreibungsvolumens für Windenergie an Land erforderlich. „Die Diskussion über notwendig höheren Beitrag der Windenergie muss nun schnell beginnen. Auch weil Anfang der Zwanzigerjahre mit einem erheblichen Rückbau alter Anlagen zu rechnen ist“, sagte Zelinger. 

Über die Einführung einer verpflichtenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Geboten rechnet Albers auch damit, dass der Anteil kommunaler Unternehmen bei neuen Windkraftprojekten steigen wird. (hcn)