Bei Syke in Niedersachsen brannte am Abend des 12. Februar 2019 ein Windrad vom Typ Vestas ab.

Bei Syke in Niedersachsen brannte am Abend des 12. Februar 2019 ein Windrad vom Typ Vestas ab.

Bild: © Christian Butt/dpa

Am Dienstagabend ist in Syke im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) ein Windrad in Brand geraten. Die genaue Ursache des Feuers sei bislang unklar, es werde aber von einem technischen Defekt ausgegangen, sagte eine Sprecherin der Polizei am Mittwochmorgen. Aufgrund der Höhe des am Dienstagabend in Brand geratenen Rades habe die Feuerwehr das Feuer nicht löschen können und es stattdessen kontrolliert abbrennen lassen. Bei der Turbine handelte es sich um eine Vestas-Anlage, erfuhr die ZfK aus informierten Kreisen.

Die Brände von Windrädern häufen sich: Erst am 16. Januar ist im Windpark Südgeorgsfehn (Gemeinde Uplengen) im Landkreis Leer (Niedersachsen) eine Maschine abgebrannt. Bei der Anlage handelte es sich um das Modell E66 des Auricher Herstellers Enercon, berichteten Medien. Auch damals ging die Polizei von einem technischen Defekt aus.

Brand bei Pirmasens

Ende November ist ein Windrad des Windparks Vinningen bei Pirmasens abgebrannt – eine Vestas-Turbine. Ebenfalls Ende November ging im Windpark Westerholt in Holtriem (Landkreis Wittmund/Niedersachsen) eine weitere Anlage in Flammen auf. Erst Mitte Oktober hatte eine Anlage in Rhede (Landkreis Diepholz/Niedersachsen) Feuer gefangen. Insgesamt war der Brand in Rhede der dritte Windradbrand im Jahr 2018 in Niedersachsen, berichtete damals der NDR. Laut "Ostfriesen-Zeitung" handelte es sich bei den Vorfällen in Holtriem und Rehde um E66-Anlagen von Enercon.

Nach dem Brand der Windkraftanlage in Rehde forderte der TÜV-Verband (VdTÜV) umfassendere Vorgaben für die Kontrolle von Windenergieanlagen. Es sei wichtig, Windräder mit regelmäßigen Prüfungen sicherer zu machen, um die Menschen besser zu schützen und die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten, sagte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Nach Berechnungen des TÜV-Verbands kommt es zu rund 50 gravierenden Schäden an Windenergieanlagen pro Jahr. Der TÜV-Verband fordert daher, Windkraftanlagen wie Tankstellen, Aufzüge oder Druckbehälter in den Regelungsbereich der Betriebssicherheits­verordnung aufzunehmen und mindestens alle zwei Jahre nach verbindlicheren Vorgaben zu überprüfen.

30.000 Windkraftanlagen in Deutschland

Aktuell gibt es in Deutschland fast 30.000 Windenergieanlagen. Nach dem Jahr 2004 errichtete Anlagen müssen laut den geltenden Richtlinien alle zwei Jahre überprüft werden. Allerdings können die Betreiber diesen Zeitraum auf vier Jahre verlängern, wenn sie die Anlage regelmäßig warten. "In der Praxis führt das dazu, dass die Sicherheit der neueren Windräder nur alle vier Jahre von unabhängiger Seite überprüft wird", sagte Bühler. Dieser Zeitraum sei aus Sicht des TÜV-Verbands eindeutig zu lang.

Ein weitaus größeres Problem stellen die Altanlagen dar, die vor dem Jahr 2004 gebaut worden sind. Diese wurden nach der seinerzeit gültigen Richtlinie aus dem Jahr 1993 errichtet, die keine wiederkehrenden Prüfungen vorsieht. Nach Angaben des Bundesverbands Windenergie sind bis Ende des Jahres 2003 in Deutschland rund 15.400 Windenergieanlagen in Betrieb genommen worden. "Für etwa die Hälfte aller Windräder in Deutschland müssen die Betreiber keine Sicherheitsprüfungen nach einheitlichen Kriterien von unabhängigen Stellen vornehmen lassen", sagte Bühler.

TÜV fordert Aufnahme der Turbinen in die Betriebssicherheitsverordnung

Der TÜV-Verband fordert daher von der Bundesregierung, Windenergieanlagen in den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen. Darin würde unter anderem festgelegt, wie häufig die Windenergieanlage überprüft werden muss, welche Qualifikation die Sachverständigen erfüllen und was die Prüfer bei den Kontrollen im Detail untersuchen müssen.

Laut Bundesverband Windenergie und Bundesregierung reichen zum derzeitigen Stand die Überprüfungen der Windkraftanalgen aus. Die Großhaverien lägen im Promille-Bereich, betont der Bundesverband Windenergie. "Mit einer technischen Verfügbarkeit von inzwischen 98 Prozent gehören Windenergieanlagen zu den sichersten Bauwerken in der vom Menschen geprägten Landschaft." Nötig für die Erhebung der Schadensfälle sei zudem ein zentrales Schadensregister, das es bis dato nicht gibt. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom vergangenen Jahr sah es die Bunndesregierung als ausreichend an, weiterhin auf die bisherigen Überprüfungsintervalle zu setzen. (dpa/al)

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