Wärme

KWKG: Umlage steigt auf 0,254 Cent

Laut der von den vier Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Prognose soll sich die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) von derzeit 0,226 auf 0,254 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöhen.
27.10.2020

Flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Die Umlage, die Verbraucher mit ihrer Stromrechnung für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nach dem KWK-Gesetz (KWKG) zahlen, erhöht sich im kommenden Jahr auf 0,254 Cent/kWh, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit.

Seit 2016 war die Umlage von seinerzeit 0,445 auf 0,226 Cent/kWh in 2019 deutlich gesunken. Mit 0,254 Cent/kWh sei die KWKG-Umlage auch im Jahr 2021 laut Bewertung des BDEW auf einem "sehr niedrigen Niveau".

Umlage zentrale Komponente der Energiewende

"Es ist erfreulich, dass die Umlage nach dem KWK-Gesetz im nächsten Jahr beinahe konstant…

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